![Bild](/sites/default/files/styles/medium/public/2024-07/IMG_7846.jpg?itok=X8ZVRQWP)
![Bild](/sites/default/files/styles/medium/public/2024-07/IMG_7846.jpg?itok=X8ZVRQWP)
Lesen Sie bitte dieses Informationen zum Schwerpunktbereich und zu den Schwerpunktbereichsprüfungen.
Voraussetzungen:
Wenn Sie unter der Studien- und Prüfungsordnung vom 26.08.2011 i. d. F. vom 07.08.2015 studieren:
Wenn Sie unter der Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 studieren:
Anmeldung:
Abgabe der häuslichen Arbeit:
Adresse für Postzusendungen
Ruhr-Universität Bochum
Juristische Fakultät / Prüfungsamt
Universitätsstr. 150
Gebäude GD
Postfach 4
44780 Bochum
Voraussetzungen:
Wenn Sie unter der Studien- und Prüfungsordnung vom 26.08.2011 i. d. F. vom 07.08.2015 studieren:
Wenn Sie unter der Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 studieren:
An- und Abmeldung:
An- und Abmeldung erfolgen ab dem 14.11.2024 (08:00:00 Uhr) über eCampus.
Gemäß § 27 Abs. 2 S. 2 SPO 2023, § 43 Abs. 2 SPO 2011 wird dem Prüfling die Einsicht in die Prüfungsarbeiten des Schwerpunktbereiches gestattet.
Antrag zur Einsichtnahme
Ihren Antrag auf Einsichtnahme in Schwerpunktbereichsleistungen (Häusliche Arbeit; Vorlesungsabschlussklausuren) richten Sie bitte vollständig ausgefüllt unmittelbar an den zuständigen Lehrstuhl (bitte nicht (mehr) an das Prüfungsamt!).
Sollten Sie nicht genau zuordnen können, welchem Lehrstuhl ggf. ein externer Dozierender angehört, richten Sie Ihren Antrag gerne an die Schwerpunktbereichsleitung, die den Antrag an den zuständigen Lehrstuhl weiterleiten wird.
Schwerpunktbereichsleitungen:
Schwerpunktbereich 1: Professor Dr. Arndt Kiehnle
Schwerpunktbereich 2: Professor Dr. Jacob Joussen
Schwerpunktbereich 3: Professorin Dr. Renate Schaub, LL.M.
Schwerpunktbereich 4: Professor Dr. Pierre Thielbörger
Schwerpunktbereich 5: Professor Dr. Jörg Ennuschat
Schwerpunktbereich 6: Professor Dr. Roman Seer
Schwerpunktbereich 7: Professor Dr. Gereon Wolters
Hinweis: Eine Einsichtnahme ist nur innerhalb der von der Ruhr-Universität festgesetzten Aufbewahrungsfristen möglich, die sich aus der Aufbewahrungsrichtlinie vom 10.01.2022 ergeben.
Antrag SPB-Zeugnis
Beantragung des Schwerpunktbereichs-
zeugnisses
1. Bitte prüfen Sie zunächst, ob alle erforderlichen Leistungsnachweise in eCampus erfasst sind.
2. Dem Schwerpunktbereich müssen Sie in eCampus folgende Teilprüfungsleistungen zuordnen:
Wenn Sie drei Vorlesungsabschlussklausuren angefertigt haben, wählen Sie bitte die beiden Vorlesungsabschlussklausuren aus, die im Schwerpunktbereichszeugnis aufgeführt werden und in die Gesamtnotenberechung einfließen sollen.
Diese Module müssen Sie in eCampus abschließen. Eine Anleitung finden Sie ebenfalls in den Tutorials von IT.Services und hier im Handbuch Jura.
Ihr Zeugnis können Sie per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de beantragen.
Beachten Sie bitte:
Beantragen Sie Ihr Zeugnis frühzeitig und nicht "auf den letzten Drücker"!