

Hinweise zu den Leistungsnachweisen für BAföG
Alle wichtigen Informationen zum BAföG an der RUB entnehmen Sie bitte den Seiten Studienfinanzierung und AKAFÖ/Finanzieren.
Füllen Sie bitte die Bescheinigung nach § 48 BAföG aus, so dass eine Bearbeitung im Prüfungsamt möglich ist.
Reichen Sie bitte - zusammen mit der vorausgefüllten Bescheinigung - die Anlage zur BAföG-Bescheinigung vollständig ausgefüllt, einen eCampus-Leistungsnachweis mit farblicher Kennzeichnung der einbezogenen Prüfungsleistungen und eine Studienbescheinigung des laufenden Semesters ein.
Nutzen Sie ausschließlich Ihre offizielle RUB-Mailadresse als Identitätsnachweis. Nur so dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten bearbeitet und Auskünfte erteilen. Anfragen über Drittanbieter-Mailadressen werden ohne weitere Rückmeldung nicht bearbeitet.