Grundstudium

Hier finden Sie den Klausurenmanager der Juristischen Fakultät.

 

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Grundstudium und zur Zwischenprüfung, mit deren Erwerb das Grundstudium abgeschlossen wird.

Das Grundstudium ist Ihr Start in das juristische Studium an der Ruhr-Universität und schließt mit dem Erreichen der Zwischenprüfung ab.

Das in der Regel fünfsemestrige Grundstudium dient dem Erwerb von Grundwissen aus dem Bereich der Pflichtfächer der staatlichen Prüfung und dem Erwerb von methodischen Fähigkeiten.

Die Zwischenprüfung kann grundsätzlich zweimal im Jahr, Ende März und Ende September, abgelegt werden.

Im Jahr 2024 haben Sie die Möglichkeit, die Zwischenprüfungsklausuren sogar an vier Terminen anzufertigen: im März, Juni, September und Dezmeber 2024.

Für die Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren im Jahr 2024 sind zudem keine Zulassungsvoraussetzungen erforderlich. Sie können sich somit direkt in eCampus zu den Klausuren anmelden.

Erst ab dem 01.01.2025 sind die Zulassungsvoraussetzungen nach § 29 Abs. 2 SPO 2023 erforderlich und nachzuweisen.

 

Informationen zu den Zwischenprüfungsklausuren finden Sie auch in diesem Merkblatt.

 

Die Zwischenprüfungsklausuren sind Zulassungsvoraussetzungen für die Klausurenkurse für Fortgeschrittene im Hauptstudium.

Eine bestandene Zwischenprüfung ist sowohl für die Anmeldung im Schwerpunktbereich, als auch für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung notwendige Anmeldevoraussetzung.

Auf einer Folie werden die Voraussetzungen für die Zwischenprüfung dargestellt.