Letzte Änderung: 30. Oktober 2024

Zwischenprüfungszeugnis

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung des Zwischenprüfungszeugnisses.

Beantragung des Zwischenprüfungszeug-nisses, wenn Sie die Zwischenprüfung bis einschließlich Sommersemester 2023 bestanden haben und das Zwischenprüfungszeugnis nach § 34 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung (2011) vom 26.08.2011 i. d. F. vom 07.08.2015 beantragen möchten:

 

Antrag

Gehen Sie in Ihre Leistungsübersicht und klappen alle Leistungen im unteren Teil aus, in dem Sie das Pluszeichen über den Leistungen oben links drücken.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob alle erforderlichen Leistungsnachweise in eCampus erfasst sind.

Die Zwischenprüfung besteht aus insgesamt fünf Modulen:

  • Modul Wahl-Grundlagenfach
  • Modul Integrierte Hausarbeit (SPO 2011)
  • Modul Bürgerliches Recht (SPO 2011)
  • Modul Öffentliches Recht (SPO 2011)
  • Modul Strafrecht (SPO 2011)

 

Diese Module müssen Sie in eCampus abschließen (= modularisieren). Eine Anleitung finden Sie in den Tutorials von IT.Services und hier im Handbuch Jura.

 

Hinweis: Aufgrund der Möglichkeit, die Leistung "Kriminologie I */**" sowohl für das Modul "Strafrecht" als auch für das Modul "(Wahl-)Grundlagenfach" nutzen zu können (nur, wenn die Leistung vor dem Sommersemester 2023 erbracht wurde), kommt es in eCampus beim Abschluss des Moduls "(Wahl-)Grundlagenfach" zu Zuordnungnsproblemen. In diesem Fall muss die Leistung "Kriminologie I" von uns dupliziert werden.

Sollten Sie auf dieses Problem stoßen, schreiben Sie mit eine E-Mail mit dem Betreff "Kriminologie I duplizieren" an Frau Marie Husemann unter Marie.Husemann@rub.de unter Angabe Ihre Matrikelnr. (und ausschließlich von Ihrer RUB-Mail-Adresse). Geben Sie in dieser E-Mail unbedingt auch an, welche Leistungen in dem Modul "(Wahl-)Grundlagenfach" modularisiert werden sollen.

 

Wenn Sie alle Module abgeschlossen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit folgendem Antrag mit der Bitte um Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses an jura-pruefungsamt@rub.de.

 

Sobald das Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt wurde, erhalten Sie eine E-Mail von uns. Sie können Ihr Zeugnis dann gegen Vorlage eines Lichtbildausweises persönlich bei uns im Prüfungsamt abholen.

Im Falle einer Vertretung benötigen wir die schriftliche Vollmacht im Orignal und den Studierendenausweis der vertretenen Person.

Nach dem Modularisieren schreiben Sie uns bitte eine Mail in dem der Antrag als PDF beiliegt (Bitte füllen Sie diesen am PC mit dem kostenlosen Adobe Reader aus)

Beantragung des Zwischenprüfungszeug-nisses, wenn Sie entweder:

 

- die Zwischenprüfung nicht bis einschließlich Sommersemester 2023 bestanden haben, aber von der Möglichkeit des § 43 Abs. 3 Nr. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 Gebrauch machen möchten (nur für Leistungen möglich, die bis zum 31.12.2024 erbracht werden)

 

Antrag

Gehen Sie in Ihre Leistungsübersicht und klappen alle Leistungen im unteren Teil aus, in dem Sie das Pluszeichen über den Leistungen oben links drücken.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob alle erforderlichen Leistungsnachweise in eCampus erfasst sind.

Die Zwischenprüfung nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 SPO 2023 besteht aus insgesamt drei Modulen:

  • Modul Bürgerliches Recht (SPO 2011)
  • Modul Öffentliches Recht (SPO 2011)
  • Modul Strafrecht (SPO 2011)

Diese Module müssen Sie in eCampus abschließen (= modularisieren).

 

WICHTIG: wenn Sie das Zwischenprüfungszeugnis aufgrund der Übergangsregelung beantragen, werden weder die Grundlagenfächer noch die Hausarbeiten modularisiert.

Nach dem Modularisieren schreiben Sie uns bitte eine Mail in dem der Antrag als PDF beiliegt (Bitte füllen Sie diesen am PC mit dem kostenlosen Adobe Reader aus)

Beantragung des Zwischenprüfungszeugnisses, wenn Sie

- die Zwischenprüfung ab dem Wintersemester 2023/2024 bestanden haben und das Zwischenprüfungszeugnis nach § 32 S. 1 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 beantragen: 

 

Antrag

Gehen Sie in Ihre Leistungsübersicht und klappen alle Leistungen im unteren Teil aus, in dem Sie das Pluszeichen über den Leistungen oben links drücken.

Dann gehen sie zu den Zwischenprüfungsklausuren und drücken auf zuordnen und wählen dem Bereich entsprechend das Modul aus:

  • Modul Bürgerliches Recht (SPO 2023)

  • Modul Strafrecht (SPO 2023)

  • Modul Öffentliches Recht (SPO 2023)

Nach dem Modularisieren schreiben Sie uns bitte eine Mail in dem der Antrag als PDF beiliegt (Bitte füllen Sie diesen am PC mit dem kostenlosen Adobe Reader aus)