Letzte Änderung: 13. Juni 2024

Ausleihe von Büchern

Der ZRS-Bibliotheksausweis, den die berechtigten Personen – allen voran RUB Studierende der Rechtswissenschaften und Fakultätsangehörige - erhalten, ermöglicht eine Übernacht- und Wochenendausleihe des in Präsenz gehaltenen Bestandes. Eine Bestandsentnahme der Werke zur kurzfristigen Standortverlagerung an einen Lehrstuhl ist ebenfalls möglich. 
Die genauen Ausleihbedingungen sind in der Ausleihordnung festgeschrieben. So sieht sie auch einige Vergünstigungen für Studierende vor, die sich im Examen befinden, wie etwa eine höhere Anzahl an ausleihbaren Büchern oder die für die Dauer der Examensarbeit reservierten Arbeitskabinen, die ein ruhiges und ungestörtes Arbeiten vor Ort ermöglichen.

Auch die weiteren Aufgaben und die Serviceangebote des Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminars regelt die Benutzungsordnung der GD-Bibliothek der Ruhr-Universität Bochum in der Fassung vom 15. Januar 2019, sowie die Ausleihordnng des Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminars in der Fassung vom 15. Januar 2019.