Letzte Änderung: 01. Februar 2018

2. Was ist, wenn das Grundstudium nicht in der Regelstudienzeit geschafft wird?

Die Studiendauer wirkt sich an zwei Stellen Ihres Studiums aus:

Zunächst ist sie relevant für die Förderung nach dem BAföG. Die Förderungshöchstdauer beträgt hierbei im Grundsatz neun Semester, wobei ab dem Ende des vierten Fachsemesters fortlaufend Leistungsnachweise zur Weiterförderung erbracht werden müssen. Näheres dazu hier: http://www5.rz.ruhr-uni-bochum.de:9613/mam/pdf/studium/hinweise_bafoeg.pdf.

 

Weiterhin hat eine kürzere Studiendauer einen Vorteil im Rahmen der staatlichen Prüfung. Eine Anmeldung bis zum Ende des siebten Fachsemesters ermöglicht das sog. Abschichten gem. § 12 JAG, eine Meldung bis zum Ende des achten Fachsemesters die ermöglicht die Teilnahme am Freiversuch gem. § 25 JAG. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des jeweiligen JPAs.