Letzte Änderung: 01. Februar 2018

16. Was ist der Klausurenkurs für Fortgeschrittene?

Auch dieser ist nicht Teil des Grundstudiums, wird aber zumeist währenddessen absolviert.

Die erfolgreiche Teilnahme an je einem Klausurenkurs für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht ist dabei Anmeldevoraussetzung für die Anmeldung zur Seminararbeit im Schwerpunktbereich. Diese Klausurenkurse umfassen den gesamten Stoff der Pflichtfächer gemäß § 11 Abs. 2 JAG NRW. In den Klausurenkursen werden jeweils vier Aufsichtsarbeiten gestellt und bewertet. Ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme wird ausgestellt, wenn mindestens zwei Aufsichtsarbeiten mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ (4 bis 6 Punkte) bewertet wurden, so § 39 Abs. 3 SPO.