Letzte Änderung: 09. Mai 2018

Wirtschaftsverwaltung, Umwelt, Infrastruktur

Informationen zum Schwerpunktbereich 5

Ziel:

Der Schwerpunktbereich bietet eine ausgewogene Mischung aus Vertiefung und Ergänzung in den Fächern Öffentliches Recht und Europarecht. Die Kurse können bereits parallel zu den Pflichtvorlesungen zum Besonderen Verwaltungsrecht begonnen werden. Dadurch eröffnen sich Vertiefungs- und Übungsmöglichkeiten für eine zielgerechte Vorbereitung auf das Pflichtfach „Öffentliches Recht“, welches im staatlichen Teil des Ersten Examens in zwei Klausuren abgeprüft wird.
Der Schwerpunktbereich bereitet inhaltlich auf die breit gefächerten und attraktiven Berufstätigkeiten vor: in der öffentlichen Verwaltung bei Bund, Ländern, Gemeinden, Kammern, bei Verbänden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Anwaltskanzleien, Verwaltungsgerichten sowie bei Wirtschaftsunternehmen. Der Verbund von öffentlichem Wirtschaftsrecht, Energie- und Umweltrecht bildet bundesweit ein herausragendes Profil. Dies kommt der späteren beruflichen Praxis besonders zugute.
Nach Abschluss der Berufsausbildung können die erworbenen Kenntnisse in die Weiterbildung zum „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ und zum „Fachanwalt für Agrarrecht“ münden. Beide umfassen auch das Umweltrecht.
 

 
Möglicher Studienverlauf:

Wintersemester:

- Wirtschaftsverwaltungsrecht (2 SWS)
- Berg- und Energierecht (2 SWS)
- Arbeitsgemeinschaft (2 SWS)

Sommersemester:

- Umweltrecht (2 SWS)
- Planungsrecht (1 SWS)
- Immissionsschutz- und Emissionshandelsrecht (1 SWS)
- Europäisches Wirtschaftsrecht (2 SWS)
- Deutsches und Europäisches Außenwirtschaftsrecht (2 SWS)
- Privatisierungs- und Vergaberecht (2 SWS)
- Arbeitsgemeinschaft (2 SWS)

   

Fächerbeschreibung:

Das „Wirtschaftsverwaltungsrecht“ bildet die Grundvorlesung für die weiteren Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs und zugleich eine Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht, mit speziellem Blick auf die Beziehungen des Staates zur Wirtschaft.

Hinzu tritt die Veranstaltung „Berg- und Energierecht“, die eine gerade im Ruhrgebiet interessante Spezialisierung bietet und sich u.a. mit der Energiewende beschäftigt.

Die Veranstaltung „Europäisches Wirtschaftsrecht“ dient der Vertiefung der bereits in den beiden Pflichtveranstaltungen zum Europarecht gelegten Grundlagen unter Einbeziehung des Rechtsschutzes vor den europäischen Gerichten.

In der Veranstaltung „Privatisierungs- und Vergaberecht“ geht es um die auf allen Ebenen stattfindenden und umfangreichen Beratungsbedarf auslösenden „Public Private Partnerships“ sowie um die Rahmenbedingungen für öffentliche Unternehmen.

Im „Umwelt- und Planungsrecht“ wird das rechtliche Instrumentarium der unverändert höchst bedeutsamen Umweltschutzpolitik vorgestellt. Ferner geht es um den Rechtsrahmen der Planung von Straßen wie anderen Infrastruktureinrichtungen, sowie um den diesbezüglichen Schutz von Anliegern und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Die Veranstaltung „Immissionsschutz- und Emissionshandelsrecht“ befasst sich insbesondere mit der Genehmigung von Industrieanlagen und dem System des Emissionszertifikatehandels der EU.

Die Veranstaltung „Deutsches und Europäisches Außenwirtschaftsrecht“ beleuchtet ein weiteres Teilgebiet des öffentlichen Wirtschaftsrechts, betreffend die Exportwirtschaft.

 

Schwerpunktbereichsleiter:

Prof. Dr. Jörg Ennuschat

- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht

  

Weitere beteiligte Lehrkräfte:

Prof. Dr. Wolfram Cremer
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht

Prof. Dr. Julian Krüper
- Professur für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und interdisziplinäre Rechtsforschung

Prof. Dr. Stefan Magen
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsökonomik

Prof. Dr. Johann-Christian Pielow
- Lehrstuhl für Recht der Wirtschaft

Prof. Dr. Sebastian Unger
- Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Europäisches Wirtschaftsrecht

Prof. Dr. Tobias Gostomzyk
- Lehrstuhl für Medienrecht, Internetrecht, Datenschutz- und Telekommunikationsrecht an der TU Dortmund

  

Experten aus der Praxis:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Norbert Kämper,
- Rechtsanwaltskanzlei TaylorWessing in Düsseldorf

Rechtsanwalt Prof. Dr. Tobias Leidinger
- Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz in Düsseldorf

Ministerialrat Dr. Klaus Schönenbroicher
- Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät

Im Schwerpunktbereich 5 wird eng mit dem Institut für Berg- und Energierecht zusammengearbeitet.