Letzte Änderung: 19. Januar 2024

Offener Brief des geschäftsführenden Direktors

Liebe Studierende,

vor kurzem haben wir ankündigen müssen, dass der Zugang zum ZRS für die Zeit, in der die Seminararbeiten im Schwerpunktbereich geschrieben werden (23. Juli bis 20. August) nur für Studierende gewährt werden kann, die eine solche Seminararbeit schreiben. Das hat zu zahlreichen kritischen Beiträgen auf den verschiedenen Social-Media-Plattformen geführt. Dass viele von Ihnen wegen der Einschränkungen enttäuscht und auch frustriert sind, verstehe ich gut. Einige der Beiträge aber sind in Ton und Inhalt unsachlich, gegenüber den Mitarbeiter:innen des ZRS verletzend und können daher nicht unwidersprochen bleiben.

Die Öffnung des ZRS unterliegt den Einschränkungen, die sich aus der CoronaSchVO des Landes, den Allgemeinverfügungen der Landesministerien und gegebenenfalls der Stadt Bochum sowie den Vorgaben der Universitätsleitung und der besonderen räumlichen Situation in der GD-Bibliothek ergeben. In diesem Spannungsfeld hat das ZRS bislang immer früher und in weiterem Umfang geöffnet als die anderen Bibliotheken auf dem Campus. Das war und ist in dieser Weise nur möglich, solange die zeitliche Aufteilung der GD-Bibliothek unter den drei GD-Fakultäten erhalten bleibt: Würde die GD-Bibliothek an allen Wochentagen für alle geöffnet, wäre die Zugangschance für Studierende der Juristischen Fakultät eher geringer, nicht höher.

Der Betrieb unter Coronabedingungen ist erheblich aufwändiger als unter Normalbedingungen. Die Aufsicht in Zeiten der Teilöffnung macht dabei den geringeren Teil der Arbeitsbelastung aus. Die Arbeitsressourcen des ZRS gehen nicht zuletzt in den Scanservice, der auch allen Studierenden zugutekommt (und der auf dem Campus ebenfalls keineswegs selbstverständlich ist), aber auch in Dienstleitungen für die wissenschaftliche Arbeit. Dabei muss natürlich auch in Coronazeiten der Bestand gepflegt werden etc. Behauptungen wie diejenige, Mitarbeiter:Innen des ZRS befänden sich nach Ende der Öffnungszeiten im bezahlten Teilurlaub, sind also falsch. Das Team des ZRS passt sich mit großem Einsatz den immer neuen Vorgaben an. Es verdient Lob, keine Häme.

Wir haben großes Verständnis dafür, dass Ihnen das ZRS als zentraler Lernort ohne Einschränkungen fehlt – uns fehlt es auch! Wir bemühen uns weiterhin, Ihnen im weitest möglichen Umfang Zugang zum ZRS zu ermöglichen, und sind etwa in Gesprächen mit dem Krisenstab über eine Freigabe weiterer Arbeitsplätze in der Zeit nach dem 20. August. Den Bedarf an Lernorten auf dem Campus aber wird das ZRS unter Coronabedingungen nicht vollständig decken können; hierfür müssten zentrale Lösungen entwickelt werden, für die das ZRS nicht zuständig ist.

Über die weiteren Entwicklungen in Bezug auf den Betrieb des ZRS halten wir Sie, wie immer, auf dem Laufenden. Sachliche Kritik, Anregungen, Wünsche etc. sind natürlich jederzeit willkommen (zrs-info@rub.de)!

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Klinck

(Geschäftsführender Direktor des ZRS)