

Grundlagenveranstaltungen sind Veranstaltungen zu Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung, Rechtssoziologie, Verwaltungslehre, Allgemeine Rechtslehre, Allgemeine Staatslehre, ferner Methodenlehre, Rechtstheorie, Kriminologie sowie sonstige Veranstaltungen, welche die wirtschaftlichen und politischen Bezüge des Rechts behandeln, § 12 Abs. 3 SPO.