

Nicht bestandene Klausuren können einmal wiederholt werden.
Sollte die Klausur auch im zweiten Versuch nicht bestanden werden, können die CP im jeweiligen Fach nicht mehr erreicht werden. Sollte es dennoch weiterhin möglich sein, durch das Bestehen der anderen Klausuren des Rechtgebiets die Zwischenprüfung zu erreichen, folgen keine weiteren Konsequenzen. Zumeist wirkt sich daher das Nichtbestehen einer Klausur auch nicht auf den weiteren Studienverlauf aus, da das Erreichen der notwendigen CPs auch weiterhin möglich ist. Erst sobald dies nicht mehr der Fall ist, folgt die Exmatrikulation.