5. Was brauche ich, um die Zwischenprüfung zu bestehen?
Für die erfolgreiche Zwischenprüfung müssen nach der Studien- und Prüfungsordnung die folgenden Leistungen erbracht werden:
Nachweis von 6 credit points durch 2 Grundlagenscheine, mindestens einer davon in einem rechtsgeschichtlichen Fach erworben. Dabei kann auch für die Zwischenprüfung ein qualifizierter Grundlagenschein eingereicht werden, dieser ist dann jedoch verbraucht und kann nicht noch einmal für die Anmeldung zur Seminararbeit im Rahmen des universitären Schwerpunktbereichs vorgelegt werden.
Bestandene Semesterabschlussklausuren (bei Nichtbestehen je 1x wiederholbar):
27 credit points im Bürgerlichen Recht
12 credit points im Strafrecht
21 credit points im Öffentlichen Recht
je eine bestandene Anfängerhausarbeit aus dem Zivil, Straf-, und Öffentlichem Recht (Bei Nichtbestehen je zwei Mal wiederholbar; wenn der dritte Versuch fehlschlägt, folgt eine Zwangsexmatrikulation)