

Die Zwischenprüfung ist keine eigenständige und einzeln ablegbare Prüfung.
Sie wird vielmehr studienbegleitend im Grundstudium (Abschluss i.d.R. nach dem 4. oder 5. Semester) abgelegt. Ohne den Nachweis der erfolgreichen Zwischenprüfung ist weder die Meldung zur Ersten Prüfung, noch für die Klausuren oder die Seminararbeit im Schwerpunktbereich möglich.