

Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung des Master iuris.
Berechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Rechtswissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum, die
1. die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben,
2. in den beiden letzten Semestern vor der Meldung zur Universitären Schwerpunktbereichsprüfung als ordentliche Studierende der Ruhr Universität Bochum eingeschrieben waren und
3. die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum erfolgreich abgelegt haben.
Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung von
1. einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Zeugnisses über die Erste Prüfung;
2. einer einfachen Fotokopie des Zeugnisses über die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung;
3. des Nachweises über die Einschreibung (Studienverlaufsbescheinigung, die über das Studierendensekretariat angefordert werden kann) und
4. einer Versicherung dahingehend, dass kein Antrag auf Verleihung des Mastergrades oder eines vergleichbaren Grades im Sinne von § 2 Abs. 2 dieser Ordnung gegenüber einer anderen Fakultät oder Hochschule gestellt und kein entsprechender Grad durch eine andere Juristische oder Rechtswissenschaftliche Fakultät im Sinne von § 2 Abs. 2 verliehen wurde
an:
Ruhr-Universität Bochum
Juristische Fakultät / Prüfungsamt
Postfach 4
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
zu richten.
Liegt der Antrag mit allen Nachweisen vollständig vor, liegt die Bearbeitungszeit bei bis zu sechs Wochen.