Letzte Änderung: 09. Juli 2024

Master iuris (M. iur.)

Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung des Master iuris.

  • Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich den Master iuris (M. iur) beantragen kann?

    Berechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Rechtswissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum, die

     

    1. die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben,

     

    2. in den beiden letzten Semestern vor der Meldung zur Universitären Schwerpunktbereichsprüfung als ordentliche Studierende der Ruhr Universität Bochum eingeschrieben waren und

     

    3. die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum erfolgreich abgelegt haben.

  • Wie ist das Antragsverfahren ausgestaltet?

    Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung von

     

    1. einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Zeugnisses über die Erste Prüfung;

     

    2. einer einfachen Fotokopie des Zeugnisses über die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung;

     

    3. des Nachweises über die Einschreibung (Studienverlaufsbescheinigung, die über das Studierendensekretariat angefordert werden kann) und

     

    4. einer Versicherung dahingehend, dass kein Antrag auf Verleihung des Mastergrades oder eines vergleichbaren Grades im Sinne von § 2 Abs. 2 dieser Ordnung gegenüber einer anderen Fakultät oder Hochschule gestellt und kein entsprechender Grad durch eine andere Juristische oder Rechtswissenschaftliche Fakultät im Sinne von § 2 Abs. 2 verliehen wurde

     

    an:

     

    Ruhr-Universität Bochum

    Juristische Fakultät / Prüfungsamt

    Postfach 4

    Universitätsstr. 150

    44801 Bochum

     

    zu richten.

  • Wie lange dauer die Bearbeitung meines Antrags?

    Liegt der Antrag mit allen Nachweisen vollständig vor, liegt die Bearbeitungszeit bei bis zu sechs Wochen.