Letzte Änderung: 09. Mai 2018

Steuern und Finanzen

Informationen zum Schwerpunktbereich 6

Ziel:

Das Schwerpunktfach deckt ein höchst praxisrelevantes Gebiet ab. Die Schwerpunktgebietsausbildung in diesem Bereich hilft, ein qualifiziertes Profil zu entwickeln, um sich auf dem überfüllten Arbeitsmarkt zu positionieren. Dabei ist das Steuerrecht nicht nur als eigenständiges Betätigungsfeld relevant. In jedem juristischen Beruf ist derjenige besser qualifiziert eine umfassende Analyse der rechtlichen Situation zu erbringen, der auch die steuerrechtlichen Auswirkungen einer rechtlichen Gestaltung überblickt. Die Grundlagen dafür werden Sie im Schwerpunktgebiet Steuern und Finanzen lernen.

 

 

Möglicher Studienverlauf:

Wintersemester:

- Allgemeines Steuerrecht (Steuerschuldrecht und Steuerverfahren) (4 SWS)
- Finanzverfassungsrecht (Haushaltsrecht und Recht der nichtsteuerlichen Abgaben) (2 SWS)
- Einkommensteuerrecht (2 SWS)

Sommersemester:

- Unternehmensteuerrecht (3 SWS)
- Umsatzsteuerrecht (2 SWS)

 

Fächerbeschreibung:

Das Steuer- und Finanzrecht hat den Schwerpunkt im öffentlich-rechtlichen Bereich und greift dessen Grundlagen auf. Die grundgesetzlichen Voraussetzungen werden in den Veranstaltungen Finanzverfassungsrecht und Allgemeines Steuerrecht besprochen, wobei auch die verfassungsmäßigen Voraussetzungen und Grenzen der Besteuerung vermittelt werden. Zudem deckt das Allgemeine Steuerrecht das Steuerschuldrecht mit seinen Ansprüchen des Staates gegenüber dem Bürger und das Steuerverfahrensrecht ab. Hingegen wird in der Veranstaltung Finanzverfassungsrecht auch das Haushaltsrecht und das Recht der

nichtsteuerlichen Abgaben behandelt.

Im Einkommensteuerrecht werden die systematischen Grundlagen der Einkommensbesteuerung dargestellt und die Qualifikation, Zurechnung sowie Ermittlung der Einkünfte vertieft. Die Vorlesung behandelt außerdem die privaten Abzüge und das System der Familienbesteuerung.

Im Unternehmensteuerrecht werden Sie sich mit den unterschiedlichen Systemen der Besteuerung von Personen- bzw. Kapitalgesellschaften befassen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den steuerrechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Hinzu kommt eine Darstellung der Grundlagen der Gewerbesteuer.

Über das System der Umsatzsteuer und den einzelnen Voraussetzungen der Steuerpflicht gelangen sie zu Fragen des Verhältnisses zum Gemeinschaftsrecht, da die Umsatzsteuer die weitreichendsten europarechtlichen Bezüge hat. Daher ergibt sich als ein Schwerpunkt der Veranstaltung die Besteuerung des grenzüberschreitenden Verkehrs.

Darüber hinaus wird als freiwillige Erweiterung zum Pflichtfachbereich der sog. Intensivkurs im Steuerrecht angeboten.

 

Schwerpunktbereichsleiter:

Prof. Dr. Roman Seer

- Lehrstuhl für Steuerrecht

 

Weitere beteiligte Lehrkräfte:

Prof. Dr. Markus Kaltenborn

- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht

Dr. Heinz-Klaus Kroppen

- Honorarprofessor und Partner der PricewaterhouseCoopers AG in Düsseldorf

Dr. Matthias Loose

- Richter am BFH und Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät

Stefan Rolletschke

- Angehöriger des Geschäftsbereichs des Landesrechnungshofs NRW und Lehrbuchautor zum Steuerstrafrecht

Dr. Volker Weinreich

- Fachanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei Aulinger im Bochumer Büro

Dr. Lars Rehfeld

- Rechtsanwalt, Steuerberater und Leiter der Konzernsteuerabteilung der Würth Group