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Juristische Fakultät, Dekanat
Juniorprofessor Dr. Sebastian Golla
Ruhr-Universität Bochum
Juristische Fakultät
Bochumer Fenster
7. Etage, Raum 7.22
Massenbergstraße 11
44787 Bochum
Tel.: +49 234 32 22280
Sprechstunde nach Vereinbarung.
Künstliche Intelligenz in Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
Polizei und Sicherheitsbehörden setzen KI bei der Auswertung von Videoaufzeichnungen und großen Textmengen ein; weitere Anwendungen sind zu erwarten. Dabei stellen sich Fragen nach den notwendigen Befugnissen und verfassungsrechtlichen Grenzen. Die in der Strafprozessordnung geregelten Befugnisse sind größtenteils nicht auf KI-Methoden zugeschnitten. Im Polizeirecht existieren einzelne neue Regelungsansätze, die allerdings Defizite aufweisen. Der Einsatz lernfähiger Systeme bedarf ein verstärkt lernfähiges Recht, das dynamischen technologischen Entwicklungen begegnen kann.
Die Juniorprofessur ist Partnerin in dem vom BMBF geförderten Forschungsprojekt KISTRA: Einsatz von KI zur Früherkennung von Straftaten.
IT-Sicherheit und Strafrecht
Die Gewährleistung von IT-Sicherheit ist in der digitalisierten Welt eine Grundbedingung des Rechtsgüterschutzes und der Freiheitsentfaltung. Die Bedeutung des IT-Sicherheitsrechts als eigenständigem Rechtsgebiet wächst. Das Strafrecht spielt dabei eine wichtige Rolle. Das Strafgesetzbuch enthält bereits seit den 1980er-Jahren Regelungen zum Schutz von Daten und Computersystemen, Ergänzungen werden laufend diskutiert. Allerdings ist die Strafverfolgung von international tätigen Hackern ein schwieriges Unterfangen. Zugleich können Strafnormen negative Auswirkungen auf den Schutz der IT-Sicherheit haben, wenn sie etwa Forschende davon abhalten, sicherheitsrelevante Maßnahmen wie Penetrationstests durchzuführen. Dazu besteht das Risiko, dass der Staat als Gefährder der IT-Sicherheit auftritt, indem er Sicherheitslücken ausnutzt, um Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Das komplexe Verhältnis von IT-Sicherheit und Strafrecht ist näher zu untersuchen.
Die kriminalbehördliche Informationsordnung
Polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Informationssysteme existieren in Bund und Ländern in einer kaum überschaubaren Zahl und sind von unschätzbarem Wert für die Strafverfolgung und ihre Vorbereitung. Zugleich kann ihre Nutzung Personen stigmatisieren und kriminalisieren. Diese Risiken wachsen mit dem Einsatz neuer Techniken zu Abruf und Verknüpfung der gespeicherten Daten. Ob der gegenwärtige rechtliche Rahmen ausreicht, um die kriminalbehördliche Informationsordnung einzuhegen, ist zweifelhaft. Hierzu bedarf es näherer kriminologischer und juristischer Forschung unter Berücksichtigung der Vorgaben von Verfassungsrecht, Strafprozessrecht, Datenschutzrecht und Antidiskriminierungsrecht.
Lehrveranstaltung im Sommersemester 2021:
Seminar zum Strafrecht und Strafprozessrecht: Künstliche Intelligenz und Strafrecht
Lehrveranstaltung im Wintersemester 2020/2021:
Sebastian Golla studierte Rechtswissenschaften in Münster und Santiago de Chile. 2015 promovierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin im Strafrecht zu dem Thema "Die Straf- und Bußgeldtatbestände der Datenschutzgesetze". Von 2012 bis 2015 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2016 bis 2020 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Matthias Bäcker an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit August 2020 ist er Juniorprofessur für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter an der Ruhr-Universität Bochum.
Ein aktuelles Schriftenverzeichnis finden Sie hier.
Frau Charlotte Korenke, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Bo Fenster 7/23
E-Mail: charlotte.korenke@rub.de
Telefon: 0234/32-28289
Herr Marius Kühne, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Bo Fenster 7/24
Frau Joana Hesper, Studentische Hilfskraft
Bo Fenster 7/24
Laufende Vorhaben:
Lisa Düsselberg - Maschinenstrafrecht
Sollten Sie Interesse an einer Promotion haben, schlagen Sie Ihr Projekt gerne mit einer Themenskizze und Ihrem Lebenslauf vor. Beachten Sie bitte vorab die Kriterien der Promotionsordnung. Sofern die Voraussetzungen zur Promotion erfüllt sind sowie ein geeignetes Thema mit Bezug zur Professur und die Kapazitäten für eine Betreuung vorliegen, ist ein Exposé zu erarbeiten. Wenn daraus die zur Anfertigung einer Dissertation erforderlichen methodischen und sprachlichen Fähigkeiten erkennbar werden, kann eine Promotionsvereinbarung geschlossen werden.