Letzte Änderung: 12. November 2024

Juniorprofessur für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter

Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla

Das Team der Juniorprofessur
  • Kontakt

    Juniorprofessur für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter
    Ruhr-Universität Bochum
    Juristische Fakultät

     

    Postanschrift

    Universitätsstraße 150
    44801 Bochum

     

    Besucheranschrift

    Ferdinandstraße 13
    1. Etage / Raum 117
    44789 Bochum

     

    krimistrafsicher@rub.de

     

    Tel.: +49 234 32 22280

     

    Sprechstunde nach Vereinbarung.

  • Forschung

    Künstliche Intelligenz in Strafverfolgung und Gefahrenabwehr

     

    Polizei und Sicherheitsbehörden setzen KI bei der Auswertung von Videoaufzeichnungen und großen Textmengen ein; weitere Anwendungen sind zu erwarten. Es stellen sich unter anderem Fragen nach den notwendigen Befugnissen und verfassungsrechtlichen Grenzen. Die in der Strafprozessordnung geregelten Befugnisse sind größtenteils nicht auf KI-Methoden zugeschnitten. Im Polizeirecht existieren einzelne neue Regelungsansätze, die allerdings Defizite aufweisen. Der Einsatz lernfähiger Systeme bedarf ein verstärkt lernfähiges Recht, das dynamischen technologischen Entwicklungen begegnen kann.

     

    Publikation: 

    Lernfähige Systeme, lernfähiges Polizeirecht: Regulierung von künstlicher Intelligenz am Beispiel von Videoüberwachung und Datenabgleich, KrimJ 2020, 149-161 (Aufsatz).

     

     

    IT-Sicherheit und Strafrecht

     

    Die Gewährleistung von IT-Sicherheit ist in der digitalisierten Welt eine Grundbedingung des Rechtsgüterschutzes und der Freiheitsentfaltung. Die Bedeutung des IT-Sicherheitsrechts als eigenständigem Rechtsgebiet wächst. Das Strafrecht spielt dabei eine wichtige Rolle. Das Strafgesetzbuch enthält bereits seit den 1980er-Jahren Regelungen zum Schutz von Daten und Computersystemen, Ergänzungen werden laufend diskutiert. Allerdings ist die Strafverfolgung von international tätigen Hackern ein schwieriges Unterfangen. Zugleich können Strafnormen negative Auswirkungen auf den Schutz der IT-Sicherheit haben, wenn sie etwa Forschende davon abhalten, sicherheitsrelevante Maßnahmen wie Penetrationstests durchzuführen. 

     

    Publikation: 

    Golla/Brodowski, IT-Sicherheitsforschung und IT-Strafrecht, 2023 (Sammelband, 179 Seiten, Open Access).

     

     

    Die kriminalbehördliche Informationsordnung

     

    Polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Informationssysteme existieren in Bund und Ländern in einer kaum überschaubaren Zahl. Sie sind von unschätzbarem Wert für die Strafverfolgung und ihre Vorbereitung. Gleichzeitig birgt ihre Nutzung jedoch Risiken: Sie kann Personen stigmatisieren und kriminalisieren. Diese Risiken wachsen mit dem Einsatz neuer Techniken zu Abruf und Verknüpfung der massenhaft gespeicherten Daten. Ob der gegenwärtige rechtliche Rahmen ausreicht, um die kriminalbehördliche Informationsordnung einzuhegen, ist zweifelhaft.

     

    Publikation:

    Die kriminalbehördliche Informationsordnung, 2024 (Monographie, 280 Seiten, Open Access).

     

     

    Der strafrechtliche Schutz des öffentlichen Friedens

     

    Auf digitalen Kommunikationsplattformen lassen sich zunehmend Radikalisierungsprozesse beobachten. Besonders die Begehung von Äußerungsdelikten verlangt vor dem Hintergrund der Radikalisierung eine umfassende Untersuchung aus juristischer und kriminologischer Perspektive. Eine zentrale Rolle aus strafrechtlicher Sicht spielt dabei der Schutz des öffentlichen Friedens, der unter anderem in den Tatbeständen der Volksverhetzung (§ 130 StGB) sowie der Billigung und Belohnung von Straftaten (§ 140 StGB) verankert ist.

     

    Publikation:

    Der strafrechtliche Schutz des öffentlichen Friedens in einer fragmentierten Öffentlichkeit, JZ 2024, 870-875 (Aufsatz).

     

    Die Juniorprofessur ist Partnerin in dem vom BMBF geförderten Forschungsprojekt RadiGaMe: Radikalisierung auf Gaming-Plattformen und Messenger-Diensten.

  • Lehre

    Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/2025:

     

    Strafrecht Besonderer Teil (Vermögensdelikte)

    Proseminar IT-Strafrecht und Cyberkriminologie

    Mündliche JPA-Prüfungssimulation

  • Zur Person

    Sebastian Golla studierte Rechtswissenschaften in Münster und Santiago de Chile. 2015 promovierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin im Strafrecht zu dem Thema "Die Straf- und Bußgeldtatbestände der Datenschutzgesetze". Von 2012 bis 2015 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2016 bis 2020 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Matthias Bäcker an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit August 2020 ist er Juniorprofessor für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter an der Ruhr-Universität Bochum. Im Juli 2024 hat er sich an der Ruhr-Universität Bochum habilitiert; die Lehrbefähigung für die Fachgebiete Strafrecht, Sicherheitsrecht, Kriminologie, Strafprozessrecht und Datenschutzrecht wurde festgestellt.

     

    Ein aktuelles Schriftenverzeichnis und eine Übersicht der Vorträge finden Sie hier.

  • Mitarbeiter*innen

    Frau Charlotte Korenke, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

    Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 116

    E-Mail: charlotte.korenke@rub.de

     

    Herr Marius Kühne, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

    Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 115

    E-Mail: marius.kuehne@rub.de

     

    Frau Joana Hesper, Studentische Hilfskraft

    Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 116

     

    Frau Jessica Schäfer, Studentische Hilfskraft

    Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 115

     

    Frau Linn Schwalm, Studentische Hilfskraft

    Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 115

  • Promotion

    Laufende Vorhaben:

    Lisa Möllenbeck - Maschinenstrafrecht

    Hannah Jürges - Unternehmensstrafrecht und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

     

    Sollten Sie Interesse an einer Promotion haben, schlagen Sie Ihr Projekt gerne mit einer Themenskizze und Ihrem Lebenslauf vor. Beachten Sie bitte vorab die Kriterien der Promotionsordnung. Sofern die Voraussetzungen zur Promotion erfüllt sind sowie ein geeignetes Thema mit Bezug zur Professur und die Kapazitäten für eine Betreuung vorliegen, ist ein Exposé zu erarbeiten. Wenn daraus die zur Anfertigung einer Dissertation erforderlichen methodischen und sprachlichen Fähigkeiten erkennbar werden, kann eine Promotionsvereinbarung geschlossen werden.