Letzte Änderung: 10. April 2024

Internationale und europäische Rechtsbeziehungen

Informationen zum Schwerpunktbereich 4

Zielsetzung und Bedeutung
Im Schwerpunktbereich 4 lernen die Studierenden die Rechtsstellung der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Gefüge kennen. Die Veranstaltungen behandeln aktuelle Fragestellungen, die sich aus der zunehmenden europäischen Integration und der immer weiter fortschreitenden Globalisierung ergeben. Im Schwerpunktbereich vertiefen die Studierenden außerdem ihr Wissen im deutschen Staatsrecht und im Europarecht; Kenntnisse, die auch in den Pflichtfachprüfungen immer wieder abgeprüft werden.

Zukunftsperspektiven und Karrieremöglichkeiten 
Aufgrund der zunehmenden Einbindung Deutschlands in europäische und internationale Institutionen nimmt auch die Verflechtung zwischen nationalem und internationalem Recht zu. Im Berufsleben sind daher immer häufiger Kenntnisse über die internationalen Bezüge des deutschen Rechts, sowie vertiefte Kenntnisse im Europarecht und zumindest Grundkenntnisse im Völkerrecht gefragt. Darauf bereitet der Schwerpunktbereich vor. Karrieremöglichkeiten für europäisch und international ausgerichtete Absolventen finden sich nicht nur in europäischen und internationalen Organisationen oder im Auswärtigen Dienst. Auch für Behörden, Anwaltskanzleien und Unternehmen in Deutschland werden Juristen mit europarechtlichen und völkerrechtlichen Kenntnissen immer wichtiger.

Studierendenwettbewerb und zusätzliche Angebote
Ein besonders reizvolles Angebot bietet der Schwerpunktbereich 4 besonders interessierten Studierenden mit der Möglichkeit, an einem internationalen Studierendenwettbewerb teilzunehmen. Jedes Jahr stellt der Lehrstuhl von Frau Prof. Puttler ein Team engagierter Studierender zusammen, welches sich auf die nationale und internationale Ausscheidung des Philip C. Jessup International Law Moot Court vorbereitet. Diese Studierenden lernen anwaltorientiertes Arbeiten an einem internationalen Streitfall. Sie erhalten zudem ein intensives persönliches, fachliches und rhetorisches Coaching (Erwerb von Soft-Skills) und eine vertiefte englische Fachsprachenausbildung. Gerade international aufgestellte Arbeitgeber sehen ehemalige Moot Court Teilnehmer wegen ihrer Teamfähigkeit, Belastbarkeit und intensiven rhetorischen Ausbildung häufig als besonders interessante Bewerber an. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Internetseite.

Integration eines Auslandsstudiums vor oder nach dem Schwerpunktbereich 
Studierende, die beabsichtigen ein Auslandssemester in ihr Studium zu integrieren, können diese Pläne gut mit dem Schwerpunktbereich 4 verknüpfen. Im Rahmen eines Erasmus-Auslandsaufenthaltes können die Studierenden an allen Partnerfakultäten Vorlesungen im Europa- und Völkerrecht besuchen. Die dort erworbenen Kenntnisse lassen sich später im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums aufgreifen und vertiefen. Auch umgekehrt kann das Schwerpunktbereichsstudium ein späteres Auslandsstudium vorbereiten und erleichtern. Hilfe bei der Organisation eines Auslandsstudiums bietet das Zentrum für Internationales.

Studienprogramm
Die Studierenden können mit dem Schwerpunktbereichsstudium im Wintersemester oder im Sommersemester beginnen.

Veranstaltungen mit Abschlussprüfung
• Grundlagen des Völkerrechts (2 SWS)
• Besondere Regelungsbereiche des Völkerrechts (2 SWS) - Dazu zählen abwechselnd Vorlesungen u.a. zu folgenden Themen: Internationale Organisationen, Internationales Wirtschaftsrecht, Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte.
• Internationales Strafrecht (2 SWS) - Dazu zählen Vorlesungen zum Europäischen und Internationalen Strafrecht sowie zum Völkerstrafrecht.
• Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Gefüge (Vertiefung Staatsrecht III) (2 SWS).
• Europäisches Wirtschaftsrecht (2 SWS)
• Kartellrecht (2 SWS)

In jedem Semester werden mindestens zwei der vorgenannten Veranstaltungen mit entsprechender Abschlussklausur angeboten.

Veranstaltungen ohne obligatorische Abschlussprüfung
• Kolloquium bzw. Arbeitsgemeinschaft (2 SWS)
• Vertiefende Fachsprachenkurse (2 SWS) – nach Wahl der Teilnehmer im Wintersemester oder im Sommersemester. Das aktuelle Angebot finden Sie auf der Seite des Zentrums für Internationales.

Schwerpunktbereichsleitung

Prof. Dr. Pierre Thielbörger, M.PP. (Harvard), Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht, insbes. Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht

Weitere beteiligte Lehrkräfte

Prof. Dr. Puttler, LL.M.

-Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht
 

Prof. Dr. Wolfram Cremer
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht

Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze
- Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV)

Prof. Dr. Markus Kaltenborn
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht

Prof. Dr. Andrea Lohse
- Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht (einschließlich Berg- und Energierecht)

Prof. Dr. Sabine Swoboda
- Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht

Prof. Dr. Sebastian Unger
-Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht

Wechselnde Dozentinnen und Dozenten, auch Gastdozenten von ausländischen Universitäten, bieten Veranstaltungen zu ausländischen Rechtssystemen in der jeweiligen Sprache an.

Weiterführende Informationen, insbesondere eine aktuelle Veranstaltungsübersicht finden Sie hier.