

Hinweise und Tipps zum Hauptstudium
Was beinhaltet das Hauptstudium?
Das in der Regel fünfsemestrige Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer der staatlichen Prüfung. Es bereitet auf die staatliche Pflichtfachprüfung vor.
1. Vertiefung der Pflichtfächer und Erwerb der nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW erforderlichen Voraussetzungen
Im Rahmen des Hauptstudium haben Sie die Möglichkeit, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Zulassungsvoraussetzen zu erwerben:
- Die Aufsichtsarbeiten können in den Klausurenkursen für Fortgeschrittene angefertigt werden.
- Die häuslichen Arbeiten können im Rahmen von Lehrveranstaltungen angefertigt werden, die im Vorlesungsverzeichnis mit dem Zusatz „mit integrierter Hausarbeit“ gekennzeichnet sind. Als vierte häusliche Arbeit ist entweder eine weitere integrierte Hausarbeit oder eine häusliche Arbeit aus einer anderen Lehrveranstaltung, die entsprechend gekennzeichnet ist, erfolgreich anzufertigen.
2. Das Schwerpunktbereichsstudium
Das in der Regel zweisemestrige Schwerpunktbereichsstudium dient der Erweiterung und Vertiefung über die Pflichtfächer der staatlichen Prüfung hinaus in einem der Schwerpunktbereiche und soll insbesondere die Fähigkeit zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten vermitteln.
Vertiefung in den Pflichtfächern:
Folgt
Klausurenkurs für Fortgeschrittene:
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten
Hinweis während des Übergangszeitraums:
Für die Zulassung zu den Klausurenkursen für Fortgeschrittene im Übergangszeitraum gilt nachfolgende Regelung:
1. Studierende, die ihr Studium unter der SPO 2011 fortführen, unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen im Hinblick auf die Teilnahme an den Aufsichtsarbeiten und können daher an den Klausurenkursen für Fortgeschrittene teilnehmen.
2. Für Studierende, die ihr Studium unter der SPO 2023 (ggf. unter Inanspruchnahme des § 43 Abs. 3 Nr. 2 SPO 2023) fortführen gilt:
Voraussetzung für die Zulassung zu den Klausurenkursen für Fortgeschrittene ist neben dem Grundlagentestat und den Semesterabschlusstestaten die bestandene Zwischenprüfungsklausur im jeweiligen Pflichtfach. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen werden wir allerdings erstmals mit den Anmeldungen zum Klausurenkurs im Wintersemester 2024/2025 prüfen.
Im Wintersemester 2023/2024 und im Sommersemester 2024 können Sie daher an den Klausurenkursen für Fortgeschrittene ohne besonderen Nachweis teilnehmen und die Aufsichtsarbeiten anfertigen.
Häusliche Arbeiten
Folgt
Im Rahmen der Klausurenkurse für Fortgeschrittene können Sie die nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW erforderlichen Aufsichtsarbetien (vgl. §§ 33, 35 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023) schreiben.
Informationen zum Ablauf, der Dauer sowie dem Anmeldeverfahren, bis hin zu den Prüfungsvarianten und Möglichkeiten zur Wiederholung
Lesen Sie bitte dieses Informationen zum Schwerpunktbereich und zu den Schwerpunktbereichsprüfungen:
Allgemeine Fristen und Termine
Hier finden Sie auf einen Blick wichtige Anträge, Formulare sowie einige Hilfestellungen für Ihr Studium zum Download.