Hauptstudium

Hinweise und Tipps zum Hauptstudium

Was beinhaltet das Hauptstudium?

Das in der Regel fünfsemestrige Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer der staatlichen Prüfung. Es bereitet auf die staatliche Pflichtfachprüfung vor.

 

1. Vertiefung der Pflichtfächer und Erwerb der nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW erforderlichen Voraussetzungen

 

Im Rahmen des Hauptstudium haben Sie die Möglichkeit, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Zulassungsvoraussetzen zu erwerben:

 

- Die Aufsichtsarbeiten können in den Klausurenkursen für Fortgeschrittene angefertigt werden.

 

- Die häuslichen Arbeiten können im Rahmen von Lehrveranstaltungen angefertigt werden, die im Vorlesungsverzeichnis mit dem Zusatz „mit integrierter Hausarbeit“ gekennzeichnet sind. Als vierte häusliche Arbeit  ist entweder eine weitere integrierte Hausarbeit  oder eine häusliche Arbeit aus einer anderen Lehrveranstaltung, die entsprechend gekennzeichnet ist, erfolgreich anzufertigen.

 

2. Das Schwerpunktbereichsstudium

 

Das in der Regel zweisemestrige Schwerpunktbereichsstudium dient der Erweiterung und Vertiefung über die Pflichtfächer der staatlichen Prüfung hinaus in einem der Schwerpunktbereiche und soll insbesondere die Fähigkeit zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten vermitteln.

Vertiefung in den Pflichtfächern:

Folgt

Klausurenkurs für Fortgeschrittene:

Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

Hinweis während des Übergangszeitraums:

 

Für die Zulassung zu den Klausurenkursen für Fortgeschrittene im Übergangszeitraum gilt nachfolgende Regelung:

 

1. Studierende, die ihr Studium unter der SPO 2011 fortführen, unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen im Hinblick auf die Teilnahme an den Aufsichtsarbeiten und können daher an den Klausurenkursen für Fortgeschrittene teilnehmen.

 

2. Für Studierende, die ihr Studium unter der SPO 2023 (ggf. unter Inanspruchnahme des § 43 Abs. 3 Nr. 2 SPO 2023) fortführen gilt:

Voraussetzung für die Zulassung zu den Klausurenkursen für Fortgeschrittene ist neben dem Grundlagentestat und den Semesterabschlusstestaten die bestandene Zwischenprüfungsklausur im jeweiligen Pflichtfach. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen werden wir allerdings erstmals mit den Anmeldungen zum Klausurenkurs im Wintersemester 2024/2025 prüfen.

 

Im Wintersemester 2023/2024 und im Sommersemester 2024 können Sie daher an den Klausurenkursen für Fortgeschrittene ohne besonderen Nachweis teilnehmen und die Aufsichtsarbeiten anfertigen.

Häusliche Arbeiten

Folgt

Übersicht über das Hauptstudium
Übersicht Schwerpunktbereich
Darstellung der Voraussetzungen zur Teilnahme an den Klausurenkursen für Fortgeschrittene während des Übergangszeitraums