Prüfungsamt

Leitung: Sebastian Lucius-Thomas,

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Dipl.-Jur. (Univ.) Sebastian Lucius-Thomas

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

GD 2/508

 

Leitung Prüfungsamt /

AG-Koordination Grundstudium

Tel.: 0234/32-15180

 

E-Mail: jura-pruefungsamt@rub.de

 

Sachbereiche: Studienortswechsler, Anerkennung und Anrechnung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Kristina Schumann

Verwaltungsangestellte

 

GD 2/512

Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

Tel.: 0234/32-28584

 

E-Mail: jura-pruefungsamt@rub.de

 

Sachbereiche: Prüfungsachbearbeitung Grund- und Hauptstudium; Schwerpunktbereich;

BAföG; Lehraufträge; Werkverträge; Korrekturassistenzen

Marisella Campolucci

Verwaltungsangestellte

 

GD 2/514

Sprechzeiten: derzeit keine telefonischen oder persönlichen Kontakt- und Sprechzeiten

 

E-Mail: jura-pruefungsamt@rub.de

 

Sachbereiche: Anträge Master iuris (M. iur.), Bescheinigungen und Leistungsübersichten

Marie Husemann

Verwaltungsangestellte

GD 2/535

Sprechzeiten:

Vor Ort / Telefonisch: montags bis Freitags: 8:00-14:00 Uhr

 

E-Mail: marie.husemann@rub.de

 

Tel.: 0234/32-25235

 

Sachbereiche: Zeugnisse; Leistungsübersichten

Jan-Nick Kroll

Studentische Hilfskraft

 

GD 2/508

Rechtswissenschaft Erste Prüfung

Das Wichtigste auf einen Blick

Hier finden Sie die wichtigsten Themen auf einen Blick.

Abmeldung von Prüfungen wegen nicht zu vertretender Gründe (z. B. Krankheit)

Nach Ablauf der Abmeldefristen ist eine Abmeldung von den Prüfungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden. Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen.

 

Bei einer einen Zeitraum von mehreren Wochen umfasssenden Studien- oder Prüfungsleistung muss aus dem Befundattest hervorgehen, dass die benannten Befundtatsachen dazu führen, dass die Bearbeitung in einem überwiegenden Teil der Bearbeitungszeit nicht möglich war.

 

Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden = vor der Prüfung!) per Mail (nicht telefonisch) an jura-pruefungsamt@rub.de von der Prüfung ab. Reichen Sie dann bitte innerhalb der Frist des § 33 der Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Nachweise (schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung und ärztliches Befundattest) im Original bei uns im Prüfungsamt ein!

Anzeige eines gewährten Nachteilsausgleichs:

Beantragung eines Nachteilsausgleichs:

 

Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, finden Sie hier den Antrag. Füllen Sie diesen Antrag bitte aus und reichen Sie diesen zusammen mit einem ärztlichen Bericht, aus dem die erforderlichen Befundtatsachen hervorgehen, im Original im Prüfungsamt ein.

Bachten Sie bitte auch diese Informationen.

 

Anzeige eines bereits gewährten Nachteilsausgleichs:

 

Hier finden Sie die Vorlage zur Anzeige eines Ihnen gewährten Nachteilsausgleichs. Füllen Sie die Anzeige bitte vollständig aus, unterschreiben diese und senden Sie diese

- im Falle eines Testates: an den prüfenden Lehrstuhl,

- im Falle einer Zwischenprüfungs- oder Schwerpunktbereichsprüfung: an das Prüfungsamt.

 

Anzeige Nachteilsausgleich

Anerkennung und Anrechnung

(Studienortswechsel)

Für die Anerkennung (ggf. auch Anrechnung) von Leistungen ist der Prüfungsausschuss der Fakultät nach erfolgter Einschreibung zuständig.

Richten Sie Ihren Anrechnungsantrag, aus dem der Umfang der von Ihnen begehrten Anrechung ersichtlich sein muss (eine erste Orientierung der anrechnungsfähigen Leistungen finden Sie grundsätzlich in § 11 Abs. 2 Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen), bitte mit folgenden Angaben an das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät, gerne per E-Mail an pruefungsamt-anrechnungen@rub.de, z. H. Herrn Lucius-Thomas.

 

Vorab per E-Mail:

  • ggf. ein Modulhandbuch (wenn Sie aus als Quereinsteiger*in aus einem Bachelor- oder Masterstudium wechseln), welches die Veranstaltung inhaltlich ausweist, hilfsweise eine Vorlesungsgliederung o. ä.
  • Ihren ausgefüllten Antrag auf Anerkennung (ggf. auch Anrechnung) von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Studienbescheinigung (der Ruhr-Universität Bochum) nach erfolgter Immatrikulation
  • Bescheinigung über den bisherigen Studienverlauf

 

Per Post in beglaubigter Abschrift / im Original (beachten Sie bitte, dass das Prüfungsamt keine Haftung für den Postweg übernimmt):

  • die von Ihrem Prüfungsamt ausgefüllten Unbedenklichkeitsbescheinigung (im Fall des Wechsels mit bereits erbrachter Zwischenprüfung eine solche, die das Bestehen des Prüfungsanspruchs im Schwerpunktbereich bescheinigt!)
  • (falls vorhanden) Bachelor-, Master- oder Zwischenprüfungszeugnis
  • von Ihrem Prüfungsamt gestempelte und unterschriebene Leistungsübersicht, aus der sowohl die bestandenen als auch die nicht bestandenen Leistungen hervorgehen.

 

Das Anerkennungsverfahren ist in § 26 geregelt. Die Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 können Sie hier einsehen.

 

Individualanerkennung: eine Individualanerkennung (und Anrechnung) findet immer dann statt, wenn Sie aus einem rechtswissenschaftlichen Studium einer Hochschule in das rechtswissenschaftliche Studium zu uns wechseln. Eine Indivdualanrechung kann allerdings auch bei einem Quereinstieg in Betracht kommen.

 

Grundlage für die Anerkennung ist in diesem Fall § 26 Abs. 1 Studien- und Prüfungsordnung von 19.09.2023

 

Pauschalanerkennung: eine Pauschalanerkennung findet in den Fällen statt, in denen Sie aus einem der folgenden Studien- bzw. Ausbildungsgängen zu uns wechseln:

 

  • Studiengang „Staatlicher Verwaltungsdienst“ (Bachelor of Laws, LL.B.) an der HSPV

 

  • Studiengang „Kommunaler Verwaltungsdienst“ (Bachelor of Laws, LL.B.) an der HSPV

 

  • Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ (Bachelor of Arts, B.A.) an der HSPV

 

  • Ausbildung Dipl.-Finanzwirt/in (FH) Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen

 

  • Ausbildung Dipl.-Rechtspfleger (FH), Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

 

Grundlage für die Anerkennung ist in diesem Fall § 26 Abs. 1 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 i. V. m. dem Pauschalanrechnungsbeschluss vom 08.02.2021.

 

Ein Anerkennungs- und Anrechnungsverfahen nimmt ab dem Zeitpunkt, in dem der vollständige Antrag vorliegt (d. h. der Antrag und sämtliche Nachweise in Kopie / amtllich beglaubigter Ablichtung) bis zu acht Wochen in Anspruch. Über die Entscheidung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.

 

Prüfungsleistungen werden nur auf Antrag anerkannt, eine Prüfung von Amts wegen erfolgt nicht.

Daraus folgt, dass Fehlversuche grundsätzlich nicht anerkannt werden (es sei denn, deren Anerkennung wird ausdrücklich beantragt). Ausnahmen gelten bei Prüfungsleistungen, die zum endgültigen Nichtbestehen der Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung führen können.

 

Bevor Sie mit uns, der Juristischen Fakultät in Verbindung treten, läuft das Verfahren des Studienortswechsels, also die Bewerbung und / oder Einschreibung hier an der Ruhr-Universität in Bochum zentral ab.

 

(!) Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaften das Studierendensekretariat zuständig ist. Bitte sehen Sie daher von Anfragen an das Prüfungsamt, die die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaften betreffen, ab.

 

BAföG

Alle wichtigen Informationen zum BAföG an der RUB entnehmen Sie bitte den Seiten Studienfinanzierung und AKAFÖ/Finanzieren.

Füllen Sie bitte die Bescheinigung nach § 48 BAföG aus, so dass eine Bearbeitung im Prüfungsamt möglich ist.

Reichen Sie bitte - zusammen mit der vorausgefüllten Bescheinigung - einen eCampus-Leistungsnachweis mit farblicher Kennzeichnung der einbezogenen Prüfungsleistungen (getrennt nach Modulen) und eine Studienbescheinigung des laufenden Semesters ein.

Nutzen Sie ausschließlich Ihre offizielle RUB-Mailadresse als Identitätsnachweis. Nur so dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten bearbeitet und Auskünfte erteilen. Anfragen über Drittanbieter-Mailadressen werden ohne weitere Rückmeldung nicht bearbeitet.

 

Welche Arten von BAföG-Bescheinigungen gibt es?

 

1. Bescheinigung nach § 48 BAföG

 

Alle wichtigen Informationen zum BAföG an der RUB entnehmen Sie bitte den Seiten Studienfinanzierung und AKAFÖ/Finanzieren.

Füllen Sie bitte die Bescheinigung nach § 48 BAföG im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten aus.

Reichen Sie bitte - zusammen mit der vorausgefüllten Bescheinigung - einen eCampus-Leistungsnachweis mit farblicher Kennzeichnung der einbezogenen Prüfungsleistungen und eine aktuelle Studienbescheinigung ein.

Informationen und Downloads finden Sie hier: BAföG Bescheinigung und Hinweise

 

Hier erfahren Sie, welche Studien- oder Prüfungsleistungen nach dem vierten Fachsemester erforderlich sind und welche Ausgleichsmöglichkeiten bestehen.

 

2. Bescheinigung nach § 15 Abs. 3 BAföG

 

Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn einer der in § 15 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 5 BAföG genannten Gründe vorliegt. Diese Gründe müssen Sie dem BAföG-Amt gegenüber geltend machen und substantiiert deren Vorliegen darlegen.

 

3. Bescheinigung nach § 15 Abs. 3a BAföG

 

Als Hilfe zum Studienabschluss kann für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1, 3 oder 5 BAföG geleistet werden, wenn spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt und das Studium innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss abgeschlossen werden kann.

WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 3a BAföG nur dann in Betracht kommt, wenn die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder die Anmeldung zu mindestens einer SPB-Teilprüfungsleistung vorliegt (sog. gleitendes Prüfungsverfahren).

 

WICHTIG: Nutzen Sie als Studierender der Ruhr-Universität Bochum ausschließlich Ihre offizielle RUB-Mailadresse als Identitätsnachweis. Nur so dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten bearbeitet und Auskünfte erteilen. Anfragen über Drittanbieter-Mailadressen werden ohne weitere Rückmeldung nicht bearbeitet.

KfW-Studienkredit

Reichen Sie Ihren Bescheinigungsvordruck (bitte die Darlehensnummer bereits eintragen) zusammen mit Ihren persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, RUB-Mail-Adresse und Telefonnummer, Matrikelnr.) per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de ein.

Bescheinigungen

I. Unbedenklichkeitsbescheinigung:

 

Fordern Sie die Bescheinigung bitte per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de unter Nennung Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihres Geburtsortes sowie Ihrer Matrikelnr. (ggf. auch unter Nennung Ihrer Adresse, wenn Sie eine postalische Zusendung wünschen) an.

 

II. Leistungsbescheinigung; Transcript of Records:

 

1. Das Transcript of Records (sog. "kleine" Bescheinigung)

 

Über eCampus haben Sie die Möglichkeit, sowohl eine Leistungsbescheinigung als auch ein Transcript of Records in deutscher oder in englischer Sprache zu erhalten (unter "Übersicht der Zeugnisse (ansehen/drucken)").

Sie können zwischen einer Übersicht über alle Leistungsnachweise (einschließlich ihrer nicht bestandenen Prüfungen) oder einem vorläufigem Ausdruck des Transcript of Records (nur bestandene Prüfungen) auswählen (bspw. für zur Vorlage bei Bewerbungen, Praktikumsstellen, ...).

 

2. Die Leistungsübersicht (sog. "große" Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden oder im Rechtsverkehr)

 

Im Falle eines Studienortswechsels oder eines Anerkennungsverfahrens an einer anderen Einrichtung, aber auch wenn Sie ein Auslandssemester planen oder im Ausland studieren möchten, muss die jeweilige Bescheinigung vom Prüfungsamt unterschrieben und ggf. gesiegelt werden. Wenn Sie die Bescheinigung also für "offizielle" (behrördliche) Zwecke benötigen, fordern Sie die jeweillige Bescheinigung bitte per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de unter Nennung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Matrikelnr. (ggf. auch unter Nennung Ihrer Adresse, wenn Sie eine postalische Zusendung wünschen) an.

 

III. Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Pflichtpraktikums (§ 8 JAG NRW):

 

Fordern Sie die Bescheinigung bitte per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de unter Nennung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Matrikelnr. (ggf. auch unter Nennung Ihrer Adresse, wenn Sie eine postalische Zusendung wünschen) an.

Master iuris (M. iur.)

 

Antrag

Berechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Rechtswissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum, die

 

1. die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben,

 

2. in den beiden letzten Semestern vor der Meldung zur Universitären Schwerpunktbereichsprüfung als ordentliche Studierende der Ruhr Universität Bochum eingeschrieben waren und

 

3. die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum erfolgreich abgelegt haben.

 

Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung von

 

1. einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Zeugnisses über die Erste Prüfung;

 

2. einer einfachen Fotokopie des Zeugnisses über die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung;

 

3. des Nachweises über die Einschreibung (Studienverlaufsbescheinigung, die über das Studierendensekretariat angefordert werden kann) und

 

4. einer Versicherung dahingehend, dass kein Antrag auf Verleihung des Mastergrades oder eines vergleichbaren Grades im Sinne von § 2 Abs. 2 dieser Ordnung gegenüber einer anderen Fakultät oder Hochschule gestellt und kein entsprechender Grad durch eine andere Juristische oder Rechtswissenschaftliche Fakultät im Sinne von § 2 Abs. 2 verliehen wurde

 

an:

 

Ruhr-Universität Bochum

Juristische Fakultät / Prüfungsamt

Postfach 4

Universitätsstr. 150

44801 Bochum

 

zu richten.

Merkblatt Ablauf von Präsenzprüfungen

Druckvorlage Klausurpapier

Vorlage Versicherung Hausarbeiten

Antrag Prüfungsrücktritt

Antrag Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichszeugnis

Anzeige eines gewährten Nachteilsausgleichs

Zeugnisse

Informationen zum Zwischenprüfungszeugnis finden Sie hier,