Grundstudium

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Grundstudium und zur Zwischenprüfung, mit deren Erwerb das Grundstudium abgeschlossen wird.

Das Grundstudium ist Ihr Start in das juristische Studium an der Ruhr-Universität und schließt mit dem Erreichen der Zwischenprüfung ab.

Das in der Regel fünfsemestrige Grundstudium dient dem Erwerb von Grundwissen aus dem Bereich der Pflichtfächer der staatlichen Prüfung und dem Erwerb von methodischen Fähigkeiten.

Die Zwischenprüfung kann zweimal im Jahr, Ende März und Ende September, abgelegt.

Die Zwischenprüfungsklausuren sind Zulassungsvoraussetzungen für die Klausurenkurse für Fortgeschrittene im Hauptstudium.

Eine bestandene Zwischenprüfung ist sowohl für die Anmeldung im Schwerpunktbereich, als auch für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung notwendige Anmeldevoraussetzung.

Übersicht der Zwischenprüfung