Letzte Änderung: 06. August 2024

Fristen, Termine und Informationen für das Grundstudium

Allgemeine Fristen und Termine; Informationen zum Prüfungsrücktritt etc.

Abmeldung von Prüfungen wegen nicht zu vertretender Gründe (z. B. Krankheit)

Nach Ablauf der Abmeldefristen ist eine Abmeldung von den Prüfungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden. Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen.

Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden = vor der Prüfung!) per Mail (nicht telefonisch) an jura-pruefungsamt@rub.de von der Prüfung ab. Reichen Sie dann bitte innerhalb der Frist des § 33 der Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Nachweise (schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung und ärztliches Befundattest) im Original bei uns im Prüfungsamt ein!

Anzeige eines gewährten Nachteilsausgleichs:

Hier finden Sie die Vorlage zur Anzeige eines Ihnen gewährten Nachteilsausgleichs. Füllen Sie die Anzeige bitte vollständig aus, unterschreiben diese und senden Sie diese

- im Falle eines Testates: an den prüfenden Lehrstuhl,

- im Falle einer Zwischenprüfungs- oder Schwerpunktbereichsprüfung: an das Prüfungsamt.

 

Anzeige Nachteilsausgleich