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Juristische Fakultät, Dekanat
Studien- und Prüfungsordnung vom 26. August 2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 7. August 2015
Merkblatt Schwerpunktbereich (bitte lesen!)
Voraussetzungen
Anmeldung
Abgabe der häuslichen Arbeit
Adresse für Postzusendungen
Ruhr-Universität Bochum
Zentrum für Studienberatung und Prüfungsangelegenheiten
Universitätsstr. 150
Gebäude GD E2/632
Postfach 4
44801 Bochum
Die aktualisieren Termine der Vorlesungsabschlussklausuren im Wintersemester 2020/2021 finden Sie hier: VAK-Termine, Wintersemester 2020/2021
Hier finden Sie die für die SPB-Vorlesungsabschlussklausuren im Wintersemester 2020/2021 zugelassenen Hilfsmittel: Bekanntmachung der Hilfsmittel
Voraussetzungen
An- und Abmeldung
Gemäß § 43 Abs. 2 SPO wird dem Prüfling die Einsicht in die Prüfungsarbeiten des Schwerpunktbereiches gestattet.
Antrag zur Einsichtnahme häusliche Arbeit
Antrag zur Einsichtnahme in eine Vorlesungsabschlussklausur
Das Zeugnis über die bestandene Schwerpunktbereichsprüfung wird nur auf Antrag erteilt.
Zeugnisse werden grds. immer zum 15. eines Monats erstellt. Anträge, dis bis zum 10. eines Monats eingehen, können entsprechend berücksicht werden.
Nach Ausstellung des Zeugnisses ist die Teilnahme an einer weiteren Vorlesungsabschlussklausur nicht mehr möglich!
Antrag auf Zeugniserteilung (Stand: 25.02.2021)