Zugangsbedingungen

Nach Maßgabe der jeweils geltenden Corona-Vorschriften und Hygienebestimmungen, dieses Konzepts und der auf der Webseite des ZRS kurzfristig bekannt gegebenen Änderungen ist ein Zugang zum Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminar gestattet.

Verstöße gegen die vorgenannten Verhaltensregeln und Anweisungen des Personals des ZRS können mit einem Ausschluss von der Nutzung geahndet werden.

A. ZUTRITTSZEITRÄUME

Zutrittsmöglichkeit zum ZRS besteht innerhalb der auf den Webseiten des ZRS bekannt gegebenen Zeiträumen.

B. BERECHTIGTER PERSONENKREIS

Das ZRS kann von allen interessierten Person besucht werden.

C. ZUGANG ZU UND VERHALTEN IN DER GD-BIBLIOTHEK

I. Zugang

Am gesamten Campus der Ruhr-Universität und damit auch im ZRS gilt die 3G-Regelung (für externe Besucher 2G-Regelung).

Um alle Angebote des ZRS wahrnehmen zu können, ist außerdem die Vorlage des gültigen ZRS-Seminarausweises nötig. Für die Ausstellung eines neuen Ausweises ist die Studienbescheinigung und der Studierendenausweis mitzubringen.

II. Verhalten in der Bibliothek

Mit dem Betreten des ZRS erklären sich die Nutzer*innen mit den Nutzungsbedingungen des ZRS einverstanden und verpflichten sich, die Vorgaben und Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen, insbesondere auch die Abstandsregelungen und die Bestimmungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes einzuhalten. Alle entsprechenden und aktuellen Informationen dazu werden regelmäßig auf den Webseiten des ZRS bekannt gegeben.

Den Anweisungen der ZRS-Mitarbeiter*innen ist Folge zu leisten. Ausnahmen können nicht gemacht werden.

Gemäß der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung besteht ab sofort die Pflicht zum Tragen einer OP oder FFP2 Maske auch an den Lernarbeitsplätzen der GD-Bibliothek. Bei Nichtbeachtung droht der Verweis aus der Bibliothek.

In den Gängen zwischen den Buchregalen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten. Gesperrte Bereiche sind entsprechend kenntlich gemacht und dürfen nicht genutzt werden. Die Benutzung des Aufzugs ist nur Personen erlaubt, die aufgrund einer körperlichen Behinderung darauf angewiesen sind.

Die Arbeitsplätze sind vor dem Verlassen der Bibliothek ordentlich zu hinterlassen, Bücher dürfen nicht am Platz liegen blieben.

D. ÜBERNACHT- UND WOCHENENDAUSLEIHE

Der ZRS-Bibliotheksausweis, den die berechtigten Personen – allen voran RUB Studierende der Rechtswissenschaften und Fakultätsangehörige - erhalten, ermöglicht eine Übernacht- und Wochenendausleihe des in Präsenz gehaltenen Bestandes. Eine Bestandsentnahme der Werke zur kurzfristigen Standortverlagerung an einen Lehrstuhl ist ebenfalls möglich. 
Die genauen Ausleihbedingungen sind in der Ausleihordnung festgeschrieben.

E. WEITERE HINWEISE

Im Eingangsbereich besteht die Möglichkeit, die Hände zu desinfizieren. Die Mitarbeiter*innen sind durch eine Plexiglasscheibe geschützt.

Auf Anfrage an der Infotheke können Desinfektionstücher oder Desinfektionsspray ausgegeben werden, sollten Studierende das Bedürfnis haben, den Bucheinband einmal kurz mit einem Tuch abzureiben. Bitte nicht die Buchseiten besprühen oder wischen.

Der Scanservice für die Studierenden der Juristischen Fakultät bleibt bis auf Weiteres bestehen. 

Die o.g. Bedingungen sind Ausnahmeregelungen aufgrund der Corona-Pandemie. Änderungen der Bestimmungen sind jederzeit möglich.