

Allgemeine Fristen und Termine
Vorlesungsabschlussklausuren im Schwerpunktbereich
Vorlesungsabschluss-klausuren Sommersemester 2023
Hilfsmittelliste Vorlesungsabschluss-klausuren
Beginn Anmeldephase:
Mi., 17.05.2023
Ende Anmeldephase:
Fr., 16.06.2023
Bekanntgabe der Zulassungen zu den Vorlesungsabschluss-klausuren:
Die Bekanntgabe übrer die Zulassung erfolgt via eCampus-Mitteilung!
Bekanntgabe der Noten:
Die Noten der Vorlesungsabschlussklausuren werden nach Durchführung der Zweitkorrekturen in eCampus veröffentlicht!
Anmeldung:
Reichen Sie Ihren Zulassungsantrag innerhalb der Anmeldefrist
Seminararbeiten / häusliche Arbeit im Schwerpunktbereich
Seminarthemenangebote häusliche Arbeit für das Wintersemester 2023/2024
Beginn Anmeldephase:
Mi., 17.05.2023
Ende Anmeldephase:
Mi., 14.06.2023
Bekanntgabe der SPB-Seminar-Zuteilungen:
Die Bekanntgabe der Zuteilung erfolgt via eCampus.
Hinweis: wählen Sie zur Einsicht in Ihre Prüfungsanmeldung in eCampus bitte das richtige Prüfungssemester (hier: Wintersemester 2023/2024) aus!
Zentraler Vorbesprechungstermin:
Fr, 14.07.2023
Beginn der Bearbeitungszeit:
Fr., 14.07.2023
Ende der Bearbeitungszeit:
Fr, 11.08.2023
Anmeldung:
Reichen Sie Ihren Zulassungsantrag innerhalb der Anmeldefrist
Abgabe der häuslichen Arbeit:
Geben Sie Ihre häusliche Arbeit entweder
ein.
Im Falle der Posteinsendung empfehlen wir eine Einsendung mittels Einscheiben Rückschein (nicht: Einschreiben Einwurf!).
Wir empfehlen die persönliche Abgabe im Prüfungsamt!
Bekanntgabe der Noten:
Die Noten werden in eCampus nach der Verteidigung bekanntgegeben, sobald dem Prüfungsamt die Notenlisten vorliegen.
Rücktritt von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Ein Rücktritt von der häuslichen Arbeit ohne Angabe von Gründen ist bis zum Ende der Anmeldefrist (14.06.2023, 23:59:59 Uhr) möglich.
Für die Vorlesungsabschlussklausuren ist ein Rücktritt ohne Angaben von Gründen zudem bis 14 Tage vor dem Schreibtermin der Vorlesungsabschlussklausur möglich.
Die Abmeldung erfolgt per E-Mail beim Prüfungsamt (jura-pruefungsamt@rub.de).
Rücktritt von Prüfungen wegen nicht zu vertretener Gründe (etwa Krankheit)
Nach Ablauf der Anmeldefristen ist ein Rücktritt von der häuslichen Arbeit nur unter Darlegung von nicht zu vertretenden Gründen möglich. Dasselbe gilt für einen Rücktritt von den Vorlesungsabschlussklausuren, im Zeitraum von 14 Tagen vor dem Schreibtermin, bis zum Schreibtermin der Klausur. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden. Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen.
Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden = vor der Prüfung!) per Mail (nicht telefonisch) an jura-pruefungsamt@rub.de von der Prüfung ab.
Reichen Sie dann bitte innerhalb der Frist des § 42 Abs. 2 S. 1 der Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Nachweise (schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung und ärztliches Befundattest) im Original bei uns im Prüfungsamt ein!
Folgendes Formular ist hierbei zu verwenden: Abmeldung von einer SPB-Prüfung
Zur Glaubhaftmachung sind geeignete Nachweise vorzulegen. Im Krankheitsfalle bedeutet das die Darlegung von Befundtatsachen, auf deren Grundlage die Frage der Prüfungsfähigkeit beurteilt werden kann. Aus diesem Grund ist regelmäßig die Vorlage eines ärztlichens Attestes erforderlich, aus dem sich geeignete Befundtatsachen ergeben.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält diese Befundtatsachen nicht und ist daher nicht ausreichend.
Einsichtnahmen
Die Einsichtnahme in Vorlesungsabschlussklausuren oder häusliche Arbeiten kann nach Bekanntgabe der Noten per E-Mail beim Prüfungsamt beantragt werden. Die dafür notwendigen Angaben finden Sie hier unter dem Punkt Einsichtnahmen.
Nach Ablauf der Antragsfrist werden Ihnen die Prüfungsarbeiten nebst Gutachen bzw. Votum via Sciebo zur Verfügung gestellt.
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr RUB-Account für die Nutzung von Sciebo registriert ist.