Letzte Änderung: 27. Juni 2023

Arbeit und Soziales

Informationen zum Schwerpunktbereich 2

Ziel:

Der Schwerpunktbereich deckt rechtlich das einzelne Arbeitsverhältnis, die Betriebsverfassung, die überbetriebliche Organisation des Arbeitslebens durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, den Arbeitskampf, die europäischen Bezüge im Arbeitsrecht, sowie die Arbeitsgerichtsbarkeit ab. Im Sozialrecht liegt der Schwerpunkt bei den Problemen der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung. Die traditionell guten Berufschancen der Absolventen in den Personal– und Rechtsabteilungen in der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes, als Fachanwälte, in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie bei Verbänden und Wirtschaftsorganisationen haben sich in der jüngeren Vergangenheit nochmals verbessert.

 
Möglicher Studienverlauf (Abweichungen sind möglich):

Wintersemester:

- Grundzüge Sozialrecht (2 SWS)
- Vertiefung kollektives Arbeitsrecht I (Recht der Koalitionen, Tarif- und Arbeitskampfrecht) (2 SWS)
- Vertiefung Individualarbeitsrecht mit europäischen Bezügen (2 SWS)
- Seminar

Sommersemester:

- Vertiefung Sozialrecht (3 SWS)
- Vertiefungsvorlesung Unternehmensmitbestimmung (2 SWS)
- Vertiefungsvorlesung Kollektives Arbeitsrecht II (Betriebsverfassungsrecht) (2 SWS)

Diese Veranstaltungen bilden zusammen mit dem Examensseminar den jedenfalls zu besuchenden Kanon.

 

Fächerbeschreibung:

Der Schwerpunktbereich fasst Arbeitsrecht und Sozialrecht zusammen. Beide Materien ergänzen sich, wie das Beispiel der Entgeltfortzahlungsregelung im Krankheitsfall deutlich macht: sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, anschließend Zahlung durch die Krankenkasse.

Eine Grundlage haben die Studierenden des Schwerpunktbereichs bereits in der Vorlesung Arbeitsrecht (Grundzüge) erhalten, die zu den Inhalten der staatlichen Pflichtfachprüfung gehört.

Alle Studierenden im Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales sollen über Grundkenntnisse im Arbeitsrecht und im Sozialrecht verfügen. Darauf aufbauend können sie ihren eigenen Schwerpunkt im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht insbesondere im Hinblick auf das Staatsexamen setzen.

Im Arbeitsrecht schließen sich an die Vorlesung Arbeitsrecht (Grundzüge) Vertiefungsvorlesungen an.

Angeboten werden beispielsweise regelmäßig die Vorlesungen Kollektives Arbeitsrecht I (Betriebsverfassungsrecht) sowie Kollektives Arbeitsrecht II (Recht der Koalitionen, Tarif- und Arbeitskampfrecht). Ebenfalls können die Vertiefungsvorlesungen Individualarbeitsrecht mit europäischen Bezügen und Unternehmensmitbestimmung gehört werden. Die Vorlesungen Kollektives Arbeitsrecht I und II können in beliebiger Reihenfolge gehört werden. Derartige Veranstaltungen vertiefen die Kenntnisse im Prüfungsgebiet und sind daher ebenfalls Gegenstand des Schwerpunktstudiums.
Den Studierenden wird darüber hinaus empfohlen, auch einschlägige Vorlesungen der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu besuchen, insbesondere betreffend Personalpolitik und Arbeitsmarktpolitik.

Im Sozialrecht bietet die Veranstaltung Grundzüge des Sozialrechts einen Überblick über die Gebiete des Sozialrechts einschließlich der verfassungsrechtlichen Grundlagen, der europarechtlichen Vorgaben und des sozialgerichtlichen Verfahrens. Die sozialrechtliche Vertiefungsveranstaltung behandelt vorrangig die an das Arbeitsverhältnis anknüpfenden Sozialversicherungssysteme. Zusätzliche Vorlesungsangebote dienen dazu, weitere Kenntnisse im Sozialrecht zu erwerben.

  
Schwerpunktbereichsleiter

Prof. Dr. Jacob Joussen
- Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht

  

Weitere beteiligte Lehrkräfte:

Prof. Dr. Matteo Fornasier 
Prof. Dr. Stefan Huster 
Prof. Dr. Markus Kaltenborn 
RiLSG Dr. Hartmut Lange
RA Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. (Suffolk University Law School)
VRiBSG a.D. Prof. Dr. Wolfgang Meyer
RA Prof. Dr. Andreas Penner
Akad. Rätin a. Z. Dr. Antje Rech
Prof. Dr. Karl Riesenhuber 
Prof. Dr. Katharina Uffmann