Letzte Änderung: 19. Januar 2024

Nutzungs- und Ausleihbestimmung für die ZRS Zweigstelle GC 2020

Die ZRS-Zweigstelle GC ist jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

  1. Sie steht ausschließlich Studierenden der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, die die Zwischenprüfung abgelegt haben, als Lernort zur Verfügung.
  2. Interessierte melden sich an der ZRS Infotheke. Nach Vorlage des Nachweises über die Zwischenprüfung wird die Seminarkarte entsprechend gekennzeichnet.
  3. Die Einverständniserklärung muss persönlich unterzeichnet werden.
  4. Die Studierenden dürfen maximal vier Bücher (ausgenommen Zeitschriften und Loseblattsammlungen) aus dem Bestand des ZRS zur Mitnahme im sog. Examenskorb ausleihen.
  5. Die Studierenden haben sich unmittelbar zu ihrem Arbeitsplatz in der Zweigstelle im GC Gebäude zu begeben. Das Verlassen und das Betreten der jeweiligen Räumlichkeiten mit den ZRS-Büchern ist in eine Liste einzutragen.
  6. Die Studierenden sind für die entliehenen Bücher allein verantwortlich. Die Mitnahme an einen anderen Ort als die GD Bibliothek und die ZRS Zweigstelle ist nicht gestattet.
  7. Es werden Stichproben und Kontrollen durchgeführt.
  8. Anderen ZRS Nutzern, die die entliehenen Werke benötigen, ist Einsicht in das Werk/die Werke zu gewähren.
  9. Die entliehenen Werke sind bis 17.00 Uhr wieder in die GD Bibliothek zurückzubringen UND am richtigen Standort einzustellen.