

Nein, dies ist nicht möglich.
Vielmehr muss dann auf das nächste Semester, in der diese Vorlesung – und mithin auch die nötige Klausur – angeboten wird, abgewartet werden. Dabei ist zu beachten, dass nur wenige Vorlesungen jedes Semester angeboten werden (siehe hierzu Frage 6). Hieran ändert auch eine Verhinderung im Krankheitsfalle nichts.