Promotion Swoboda
Im Bereich der Forschungsgegenstände des Lehrstuhls besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Promotion unter der Betreuung von Frau Prof. Dr. Sabine Swoboda. Sollten Sie eine solche Promotion anstreben, so beachten Sie zu den Voraussetzungen und zum Ablauf bitte folgende Hinweise:
- Voraussetzung für die Promotion ist zunächst, dass Sie die Kriterien der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum erfüllen (abrufbar unter: https://www.jura.rub.de/fakultaet/promotion). Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüfen Sie bitte eigenständig vor Ihrer Bewerbung. Es wird darauf hingewiesen, dass das nach § 4 Abs. 2 PromO erforderliche Grundlagenseminar auch während der Promotion absolviert werden kann.
- In der Regel setzt die Promotion die Note "vollbefriedigend" in einem der beiden juristischen Staatsexamina oder einen vergleichbar guten Abschluss voraus.
- Es ist zwingend erforderlich, dass es sich bei dem Promotionsvorhaben um eine juristische Fragestellung handelt.
- Das Thema muss darüber hinaus zum Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls gehören, also das deutsche Straf- oder Strafprozessrecht, das Internationale Strafrecht und Völkerstrafrecht oder ggf. Sanktionenrecht und Jugendstrafrecht betreffen.
- Sie sollten sich vor Ihrer Bewerbung Gedanken darüber machen, an welchem dieser Bereiche Sie das größte Interesse haben bzw. welches Thema Sie bearbeiten möchten. Dies beinhaltet nicht nur eine Auseinandersetzung mit den Kernfragen des Themas, sondern auch eine Bewertung seiner wissenschaftlichen Relevanz. Ob ein Thema in diesem Sinne promotionswürdig ist, ergibt sich aus einer Sichtung und Auswertung vorhandener Literatur. Zudem sollten eine oder mehrere offene Fragen zu dem Forschungsgegenstand zu formulieren versuchen, und sich zugleich Gedanken über ihre Forschungsmethode bzw. den Weg zur Beantwortung der gestellten Frage(n) in wissenschaftlicher Form machen. Ein Exposé ist ein zentraler Schritt, um sich eine klare Vorstellung vom eigenen Vorhaben und der wissenschaftlichen Vorgehensweise verschaffen und dies auch nachzuweisen.
- Die Dissertation sollte sich in der Regel mit einer nicht nur oberflächlichen Fragestellung beschäftigen. Ziel ist, eine Rechtsfrage gezielt und vollständig zu beantworten, die den Promovierenden auch zu den Grundlagen und/oder Grundfragen des Straf- oder Strafprozessrechts führt.
- Ein sprachlich hohes Niveau wird als selbstverständlich vorausgesetzt und sollte vor allem schon im Exposé zum Ausdruck kommen. Ein Exposé ist ein wissenschaftlich geschriebener Text, der die zu klärende Rechtsfrage, den Gang der Untersuchung zur Beantwortung dieser Rechtsfrage, die Methodik des Arbeitens und die wissenschaftliche Relevanz des eigenen Forschungsthemas erklärt. Das Exposé verweist bereits auf wissenschaftliche Quellen und genügt selbst wissenschaftlichen Ansprüchen. Es muss nur noch nicht die Antworten enthalten.
- Bitte sehen Sie davon ab, mir Ihre Forschungsinteressen mit durch KI erstellten Schrifttexten näherbringen zu wollen. Solche Texte sind oft fehlerhaft, wissenschaftlich diffus in der Fragestellung, enthalten keine Quellen und schrecken vor einer Annahme als DoktorandIn ab.
- Eine Anfrage, die schon im Bewerbungstext ersichtlich im Wesentlichen unter Zuhilfenahme eines generativen Textprogramms („Chatbot“) erstellt wurde, wird nicht beantwortet.
- Grundsätzlich ist die Dissertation in deutscher Sprache anzufertigen. Für die Wahl einer anderen Sprache bedarf es einer der Fakultät vorzulegenden Begründung.
- Das Schließen einer Promotionsvereinbarung mit dem Doktorvater/der Doktormutter setzt voraus, dass die Fähigkeit zum Schreiben juristischer Texte und zur wissenschaftlichen Befassung mit juristischen Fragen durch das Exposé, ggf. auch andere schriftliche Vorarbeiten nachgewiesen ist.
- Für weitere Rückfragen bezüglich des Inhalts einer Promotion kommen Sie einfach nach vorheriger Terminvereinbarung in die Sprechstunde.