Nutzungs- und Ausleihbestimmung für die ZRS Zweigstelle GC 2020
Die ZRS-Zweigstelle GC ist jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
- Sie steht ausschließlich Studierenden der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, die die Zwischenprüfung abgelegt haben, als Lernort zur Verfügung.
- Interessierte melden sich an der ZRS Infotheke. Nach Vorlage des Nachweises über die Zwischenprüfung wird die Seminarkarte entsprechend gekennzeichnet.
- Die Einverständniserklärung muss persönlich unterzeichnet werden.
- Die Studierenden dürfen maximal vier Bücher (ausgenommen Zeitschriften und Loseblattsammlungen) aus dem Bestand des ZRS zur Mitnahme im sog. Examenskorb ausleihen.
- Die Studierenden haben sich unmittelbar zu ihrem Arbeitsplatz in der Zweigstelle im GC Gebäude zu begeben. Das Verlassen und das Betreten der jeweiligen Räumlichkeiten mit den ZRS-Büchern ist in eine Liste einzutragen.
- Die Studierenden sind für die entliehenen Bücher allein verantwortlich. Die Mitnahme an einen anderen Ort als die GD Bibliothek und die ZRS Zweigstelle ist nicht gestattet.
- Es werden Stichproben und Kontrollen durchgeführt.
- Anderen ZRS Nutzern, die die entliehenen Werke benötigen, ist Einsicht in das Werk/die Werke zu gewähren.
- Die entliehenen Werke sind bis 17.00 Uhr wieder in die GD Bibliothek zurückzubringen UND am richtigen Standort einzustellen.