Juniorprofessur für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter
Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla
-
Kontakt
Juniorprofessur für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter
Ruhr-Universität Bochum
Juristische FakultätPostanschrift
Universitätsstraße 150
44801 BochumBesucheranschrift
Ferdinandstraße 13
1. Etage / Raum 117
44789 BochumTel.: +49 234 32 22280
Sprechstunde nach Vereinbarung.
-
Forschung
Künstliche Intelligenz in Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
Polizei und Sicherheitsbehörden setzen KI bei der Auswertung von Videoaufzeichnungen und großen Textmengen ein; weitere Anwendungen sind zu erwarten. Es stellen sich unter anderem Fragen nach den notwendigen Befugnissen und verfassungsrechtlichen Grenzen. Die in der Strafprozessordnung geregelten Befugnisse sind größtenteils nicht auf KI-Methoden zugeschnitten. Im Polizeirecht existieren einzelne neue Regelungsansätze, die allerdings Defizite aufweisen. Der Einsatz lernfähiger Systeme bedarf ein verstärkt lernfähiges Recht, das dynamischen technologischen Entwicklungen begegnen kann.
Publikation:
IT-Sicherheit und Strafrecht
Die Gewährleistung von IT-Sicherheit ist in der digitalisierten Welt eine Grundbedingung des Rechtsgüterschutzes und der Freiheitsentfaltung. Die Bedeutung des IT-Sicherheitsrechts als eigenständigem Rechtsgebiet wächst. Das Strafrecht spielt dabei eine wichtige Rolle. Das Strafgesetzbuch enthält bereits seit den 1980er-Jahren Regelungen zum Schutz von Daten und Computersystemen, Ergänzungen werden laufend diskutiert. Allerdings ist die Strafverfolgung von international tätigen Hackern ein schwieriges Unterfangen. Zugleich können Strafnormen negative Auswirkungen auf den Schutz der IT-Sicherheit haben, wenn sie etwa Forschende davon abhalten, sicherheitsrelevante Maßnahmen wie Penetrationstests durchzuführen. Dazu besteht das Risiko, dass der Staat als Gefährder der IT-Sicherheit auftritt, indem er Sicherheitslücken ausnutzt, um Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Das komplexe Verhältnis von IT-Sicherheit und Strafrecht ist näher zu untersuchen.
Publikation: IT-Sicherheit und Strafrecht – Neukalibrierung eines belasteten Verhältnisses, JZ 2021, 985-990.
Die kriminalbehördliche Informationsordnung
Polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Informationssysteme existieren in Bund und Ländern in einer kaum überschaubaren Zahl und sind von unschätzbarem Wert für die Strafverfolgung und ihre Vorbereitung. Zugleich kann ihre Nutzung Personen stigmatisieren und kriminalisieren. Diese Risiken wachsen mit dem Einsatz neuer Techniken zu Abruf und Verknüpfung der gespeicherten Daten. Ob der gegenwärtige rechtliche Rahmen ausreicht, um die kriminalbehördliche Informationsordnung einzuhegen, ist zweifelhaft. Hierzu bedarf es näherer kriminologischer und juristischer Forschung unter Berücksichtigung der Vorgaben von Verfassungsrecht, Strafprozessrecht, Datenschutzrecht und Antidiskriminierungsrecht.
-
Lehre
Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/2025:
Strafrecht Besonderer Teil (Vermögensdelikte)
Proseminar IT-Strafrecht und Cyberkriminologie
Mündliche JPA-Prüfungssimulation
-
Zur Person
Sebastian Golla studierte Rechtswissenschaften in Münster und Santiago de Chile. 2015 promovierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin im Strafrecht zu dem Thema "Die Straf- und Bußgeldtatbestände der Datenschutzgesetze". Von 2012 bis 2015 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2016 bis 2020 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Matthias Bäcker an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit August 2020 ist er Juniorprofessor für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter an der Ruhr-Universität Bochum. Im Juli 2024 hat er sich an der Ruhr-Universität Bochum habilitiert; die Lehrbefähigung für die Fachgebiete Strafrecht, Sicherheitsrecht, Kriminologie, Strafprozessrecht und Datenschutzrecht wurde festgestellt.
Ein aktuelles Schriftenverzeichnis und eine Übersicht der Vorträge finden Sie hier.
-
Mitarbeiter*innen
Frau Charlotte Korenke, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 116
E-Mail: charlotte.korenke@rub.de
Herr Marius Kühne, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 115
E-Mail: marius.kuehne@rub.de
Frau Joana Hesper, Studentische Hilfskraft
Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 116
Frau Jessica Schäfer, Studentische Hilfskraft
Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 115
Frau Linn Schwalm, Studentische Hilfskraft
Ferdinandstr. 13 / 1. Etage / Raum 115
-
Promotion
Laufende Vorhaben:
Lisa Möllenbeck - Maschinenstrafrecht
Hannah Jürges - Unternehmensstrafrecht und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
Sollten Sie Interesse an einer Promotion haben, schlagen Sie Ihr Projekt gerne mit einer Themenskizze und Ihrem Lebenslauf vor. Beachten Sie bitte vorab die Kriterien der Promotionsordnung. Sofern die Voraussetzungen zur Promotion erfüllt sind sowie ein geeignetes Thema mit Bezug zur Professur und die Kapazitäten für eine Betreuung vorliegen, ist ein Exposé zu erarbeiten. Wenn daraus die zur Anfertigung einer Dissertation erforderlichen methodischen und sprachlichen Fähigkeiten erkennbar werden, kann eine Promotionsvereinbarung geschlossen werden.