Justizprüfungsamt

Hier finden Sie weitere Informationen zu dem für das Melde- und Prüfungsverfahren (staatliche Pflichtfachprüfung) ausschließlich zuständige Justizprüfungsamt.

Zuständige Justizprüfungsämter:

Bochumer Studierende haben ein Wahlrecht und können wählen, ob sie die staatliche Pflichtfachprüfung beim JPA Hamm oder aber beim JPA Düsseldorf ablegen möchten.

Wie erhalte ich Informationen zu den praktischen Studienzeiten, die nach § 8 JAG NRW für die Meldung zu staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlich sind?

Die ausschließliche Zuständigkeit für Fragen und Informationen zu den Praktischen Studienzeiten liegt bei den staatlichen Justizprüfungämtern. Wenden Sie sich an das für Ihr Meldeverfahren zuständige Justizprüfungsamt.

 

Informationen zu den praktischen Studienzeiten finden Sie hier für das JPA Hamm und hier für das JPA Düsseldorf.

 

Benötigen Sie hingegen für Ihre Praktikums- und Ausbildungsstelle eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Praktikums ("Pflichtpraktikum"; "§ 8 JAG-Bescheinigung"), so fordern Sie diese Bescheinigung unter Angabe Ihrer Matrikelnr. und Ihrer aktuellen Adresse via Mail an jura-pruefungsamt@rub.de an.

Kann ich eigentlich als Zuhörer oder Zuhörerin an mündlichen Prüfungen im Rahmen der Staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen?

Auf Antrag ist wieder eine Teilnahme an einer mündlichen Prüfung im Rahmen der Staatlichen Pflichtfachprüfung als Zuhörerin/Zuhörer möglich.

Das Antragsverfahren funktioniert wie folgt:

Einen Zuhörerschein kann beantragen, wer sämtliche Aufsichtsarbeiten angefertigt hat. Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten in den Prüfungsräumen kann das Zuhören pro Kandidat/Kandidatin maximal an einem mündlichen Prüfungstermin ermöglicht werden. Die Möglichkeit einer Ortswahl besteht nicht. Wird der auf den Antrag zugeteilte Termin nicht wahrgenommen, wird kein weiterer Zuhörerschein erteilt.

 

Der Antrag auf Erteilung eines Zuhörerscheins kann nur per E-Mail an

 

zuhoerer.jpa@olg-hamm.nrw.de

 

gestellt werden. Die E-Mail muss von der bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung mitgeteilten E-Mail Adresse aus gesendet werden. Hat sich diese geändert, ist dem Antrag ein Scan des gültigen Personalausweises beizufügen.

Auf der Startseite der Homepage des Prüfungsamts unter „Aktuelle Informationen“ lassen sich jeweils ab dem Beginn des Vormonats alle Prüfungstermine eines bestimmten Monats der Liste „Mündliche Prüfungen staatliche Pflichtfachprüfung, Prüfungstermine und -orte“ entnehmen (Beispiel: Mündliche Prüfungen im Mai – Veröffentlichung der Liste Anfang April).

Der Antrag muss spätestens bis zum 15.Tag des Vormonats (Beispiel: Teilnahme als Zuhörer an einem Termin im Mai – Eingang des Antrags spätestens am 15. April) mit dem dafür vorgesehenen Vordruck gestellt werden (Ausnahme: Für die Teilnahme an einem Termin im März 2023 kann der Antrag bis zum 22. Februar 2023 gestellt werden). Können nach den Platzkapazitäten nicht alle Anträge für einen bestimmten Prüfungstermin berücksichtigt werden, haben die Kandidatinnen/Kandidaten Vorrang, deren eigene Prüfung als nächstes ansteht. Im Übrigen entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags.

Der Zuhörerschein wird durch das Prüfungsamt per E-Mail versandt.

 

Antrag auf Erteilung eines Zuhörerscheins  

Hinweis für die staatliche Pflichtfachprüfung in der Zeit ab Januar 2024:

Keine Übergangsregelung MoPeG

Es wird im Hinblick auf die am 01.01.2024 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des „Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG" vom 10.08.2021 klargestellt, dass diese unmittelbar zum Gegenstand der Aufsichtsarbeiten, des Vortrags und des Prüfungsgesprächs in der staatlichen Pflichtfachprüfung gemacht werden können. Es gibt insoweit keine Übergangsfrist.